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DGUV Vorschrift 2 bringt dem Unternehmen mehrere Vorteile in der Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt (Regelbetreuung)

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DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit Anlage 2 Zu § 2 Abs. 3 Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten

Die neue Vorschrift bringt dem Unternehmen mehrere Vorteile in der Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt (Regelbetreuung):

- Der Umfang der Betreuung konzentriert sich jetzt auf die tatsächlichen Gefährdungen im Unternehmen. Bisher waren häufig starre Einsatzzeiten die Grundlage.
Die tatsächlichen Leistungen und Gefährdungen rücken also in den Mittelpunkt.
- Der Unternehmer kann die Betreuung jetzt flexibler und zielgenauer gestalten.
- Neue Themen werden stärker betrachtet als bisher – zum Beispiel Maßnahmen zum demografischen Wandel oder Einsatz von Zeitarbeit.
- Im Unternehmen wird zusätzlich der Dialog zum Arbeitsschutz zwischen Unternehmer, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und gegebenenfalls Betriebsrat gestärkt.
die Unterstützung bei der Erstellung der <link http: www.diemer-ing.de weitere_dienstleistungen gefaehrdungsbeurteilungen.html>Gefährdungsbeurteilung Ist Bestandteil der Grundbetreuung

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