Betreuungsgruppe für die Grundbetreuung
Abhängig von der Betriebsart wird jeder Betrieb einer Betreuungsgruppe zugeordnet. Die Betriebsarten sind nach dem Verzeichnis der Wirtschaftszweige (WZ-Schlüsselverzeichnis 2008 des Statistischen Bundesamts) gegliedert.
Jeder Betriebsart ist ein bestimmter WZ-Kode zugeordnet.
Betriebsspezifische Betreuung
Die betriebsspezifische Betreuung baut auf der Grundbetreuung auf. Sie trägt den Erfordernissen Ihres Betriebs Rechnung, berücksichtigt z.B. besondere Gefährdungen oder spezielle Tätigkeiten.
Bedarf und Umfang der betriebsspezifischen Betreuung müssen vom Unternehmer ermittelt werden. Daher sind für die betriebsspezifische Betreuung keine festen Einsatzeiten vorgegeben.
Der Unternehmer muss ermitteln und prüfen, welche Leistungen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Betrieb erbringen müssen und welcher zeitliche Aufwand dazu erforderlich ist. Dabei wird er vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten. Der Betriebsrat hat bei der Festlegung der betriebsspezifischen Betreuung das Recht auf Mitbestimmung.
Bitte prüfen Sie für jedes der 16 Aufgabenfelder die Auslösekriterien und entscheiden Sie, ob mindestens eines der genannten Kriterien auf Ihren Betrieb zutrifft. Ist das der Fall, fordert die Handlungshilfe Sie auf, weitere Angaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu machen.
Wahl des Betreuungsmodells
Welches Betreuungsmodell für Ihren Betrieb in Frage kommt, wird durch die Größe Ihres Betriebs, d. h. die Anzahl der in Ihrem Betrieb Beschäftigten, bestimmt.
In Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten kann der Unternehmer das Unternehmermodell wählen. Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten sind auf die Regelbetreuung festgelegt. Das folgende Diagramm gibt Ihnen einen Überblick, welche Betreuungsmodelle für Ihren Betrieb in Frage kommen.
Quelle:<link http: www.bgetem.de bgetem index.html>bgetem