Welche Betriebe ihn brauchen und worauf                sie achten sollten
               Als Verantwortlicher für den Brandschutz im Betrieb ist der                Unternehmer unter Umständen gut beraten, einen Brandschutzbeauftragten                zu bestellen. 
               Welche Betriebe brauchen Brandschutzbeauftragte? 
               Und woher kommen sie?
 
 
Der Brandschutz hat in den meisten Betrieben keinen                besonders hohen Stellenwert, sondern rangiert in der Regel am unteren                Ende der Prioritätenliste. Das ist ein gravierender Fehler.                Die Bedrohung durch einen Brand ist immer auch eine Bedrohung von                Menschenleben und darüber hinaus eine Bedrohung der Firmenexistenz                und damit der Arbeitsplätze vieler Beschäftigter. Internationalen                Untersuchungen zufolge wird nach einem Vollbrand ein Drittel aller                Betriebsstätten nicht mehr aufgebaut. Ein weiteres Drittel                überlebt die folgenden 5 Jahre nicht. Nur ein Drittel hält                sich am Markt und produziert weiter. In der heutigen Zeit wird häufig                überlegt, ob es nach einem Totalschaden nicht günstiger                ist, den Betrieb – wenn überhaupt – an anderer                Stelle wieder aufzubauen. Brandschutz ist somit auch immer Schutz                des Arbeitsplatzes.
               Erfolgreicher Brandschutz im Betrieb sollte daher Aufgabe aller                Beschäftigten sein, auch wenn die Verantwortung für den                Brandschutz immer beim Unternehmer liegt. Nun gehört der Brandschutz                aber nicht zu den Kernkompetenzen der Unternehmensführung.                Daher ist es sicher nicht verkehrt, wenn er sich auf diesem Gebiet                von einem Fachmann beraten lässt. Hier gibt es seit einigen                Jahren Fachleute, die in den verschiedensten Unternehmen Brandschutz-Aufgaben                übernehmen. Heute sind diese Fachleute als Brandschutzbeauftragte                anerkannt und fest in der betrieblichen Praxis verankert. 
Nicht generell gefordert
               Generell gesetzlich gefordert wird der Brandschutzbeauftragte nicht.                Die Industriebaurichtlinie verlangt in Betrieben ab einer Geschossgröße                von mehr als 5000 m2 die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.                Zusätzlich fordern einige Verkaufsstätten- sowie Versammlungsstättenverordnungen                einen Brandschutzbeauftragten. Auch Bauaufsichtsbehörden und                andere städtische Behörden gehen immer öfter dazu                über, die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten zu verlangen.                Dasselbe gilt für die Sachversicherer, die im Gegenzug dann                häufig einen Rabatt gewähren. Somit kann sich der Brandschutzbeauftragte                auch positiv auf die Versicherungsprämie auswirken. Die Berufsgenossenschaften                verpflichten die Betriebe nicht, einen Brandschutzbeauftragten zu                bestellen, sondern sie empfehlen dies nur unter bestimmten Voraussetzungen                . 
               Seminar Arbeitssicherheit: <link http: www.diemer-ing.de seminare as_05_01.htm _blank external-link-new-window external link in new> www.diemer-ing.de/seminare/as_05_01.htm
www.diemer-ing.de/seminare/as_05_01.htm 
 
Qualifikation, Ausbildung, Bestellung
               Als die ersten Brandschutzbeauftragten in den Betrieben und auch                in beratenden Ingenieurbüros auftauchten, gab es für deren                Qualifikation und Ausbildung noch keine Vorgaben. Die Bandbreite                ihrer Qualifikation und Ausbildung reichte von so gut wie nichts                bis zum Hochschulstudium der Fachrichtung Brandschutz. Um ein Mindestniveau                zu garantieren und einen halbwegs vergleichbaren Ausbildungsnachweis                zu bekommen, erarbeiteten bekannte Ausbildungs-Institutionen und                der Arbeitkreis Brandschutz der gewerblichen Berufsgenossenschaften                Richtlinien für die Qualifikation, Aufgaben und Ausbildung                von Brandschutzbeauftragten. 
               Diese Richtlinien – veröffentlicht als BG-Information                BGI 847– bilden heute die Grundlage für die Ausbildung                von Brandschutzbeauftragten. Nach erfolgreichem Abschluss einer                solchen Ausbildung steht der Bestellung als Brandschutzbeauftragter                nichts mehr im Wege. Die Bestellung sollte der Unternehmer schriftlich                vornehmen und dabei die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten im                Betrieb genau benennen. So wissen beide Seiten, was sie voneinander                zu erwarten haben. Außerdem wird späteren Missverständnissen                vorgebeugt. Ein sensibles Thema ist die Arbeitszeit des Brandschutzbeauftragten.                Aus seiner Sicht sind festgeschriebene Einsatzzeiten für die                Brandschutz-Aufgaben, die er meist zusätzlich zu seinen anderen                betrieblichen Aufgaben wahrnimmt, eine nachvollziehbare Forderung.                Das stößt jedoch nicht überall auf Gegenliebe. Wer                die Diskussionen um die Einsatzzeiten für Sicherheitsfachkräfte                – die ja immerhin in einer Unfallverhütungsvorschrift                gefordert werden – kennt, wird kaum daran glauben, dass sich                diese Forderung flächendeckend durchsetzen wird. 
               Selbstverständlich braucht der Brandschutzbeauftragte Zeit,                um seiner Funktion gerecht zu werden. Wie viel Zeit das letztendlich                ist, hängt von der Unternehmensstruktur ab, variiert also von                Betrieb zu Betrieb. Starre Einsatzzeiten helfen somit nur bedingt                weiter. Ein Unternehmer, der einen Brandschutzbeauftragten für                seine Firma bestellt, wird – will er seiner Verantwortung                gerecht werden – auch den entsprechenden zeitlichen Rahmen                dafür schaffen. Hat er dagegen den Brandschutzbeauftragten                nicht aus Überzeugung, sondern auf äußeren Druck                hin bestellt, dann führen auch festgeschriebene Einsatzzeiten                nicht zu einem befriedigenden Arbeitsergebnis.
Wann Brandschutzbeauftragte sinnvoll sind?
               Der Brandschutzbeauftragte soll den Unternehmer in erster Linie                beraten, damit er den für seinen Betrieb optimalen Brandschutz                verwirklichen kann. Das kann in dem einen Fall zusätzliche                Maßnahmen bedeuten, in dem ein oder anderen Fall kann es auch                weniger Maßnahmen bedeuten. Hat der Betrieb ein schlüssiges                Brandschutzkonzept erstellt, dann kann es auch Aufgabe des Brandschutzbeauftragten                sein, dieses Konzept gegen überzogene Forderungen, z.B. auch                der Behörden, zu verteidigen. 
               Grundlage fast aller betrieblichen Schutzmaßnahmen, auch der                Brandschutzmaßnahmen, ist die Gefährdungsbeurteilung                – sofern nicht weitere spezielle Forderungen in gesetzlichen                Regelungen festgeschrieben sind. 
               Die Gefährdungsbeurteilung ist aber abhängig von denjenigen,                die sie durchführen. Die Ergebnisse fallen folglich auch unterschiedlich                aus. Dies ist politisch so gewollt. Entscheidend ist dabei nur,                dass alle Gefährdungspotenziale erkannt wurden, die daraus                abgeleiteten Maßnahmen diesen Gefährdungen begegnen und                das Konzept in sich schlüssig ist. 
               Die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung wird bedingt durch                die Verschlankung der Vorschriften zukünftig weiter zunehmen.                Damit wächst auch die Eigenverantwortung des Unternehmers.                Er muss immer öfter selbst entscheiden, welche Maßnahmen                er durchführt, damit die Beschäftigten in seinem Betrieb                sicher und gesund arbeiten. Das schließt Maßnahmen gegen                Brände ein. Der Unternehmer ist daher gut beraten, wenn er                bei entsprechender Betriebsgröße, bei besonderer Brandgefährdung                oder bei der besonderen Gefährdung von Personen auf die tatkräftige                Unterstützung von Fachleuten zurückgreift und einen Brandschutzbeauftragten                für sein Unternehmen bestellt.
               Quelle: BGN Dipl.-Ing. Bernd Pühringer 
Brandschutz 
               Weitere Themengebiete zu Brandschutz:
               
- .Brandschutzbeauftragter
- Richtiges Verhalten bei Bränden 
 
Der Brandschutzbeauftragte ist u. a. zuständig                für die Überwachung der Feuermelde- und Alarmeinrichtungen,                baulichen Brandschutz, Flucht- und Rettungswege , Brandschutzordnung,                Feuerwehrplan, Feuerlöschübungen etc.
               Ihr Vorteil: 
               Minimierung des Risikos eines Verlustes durch Feuer 
               Optimierter Schutz Ihrer wertvollen Gebäude, Anlagen und Betriebsmittel                
               Gegebenenfalls Vorteile bei der Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung
               Unsere Leistungen: 
               Organisatorischer Brandschutz:
               Betriebsüberwachung, Beratung und Unterstützung der Unternehmensleitung                bei der Erstellung und Einführung von Brandschutzordnungen,                Flucht- und Rettungsplänen, Mitarbeiterschulungen oder innerbetrieblichen                Erlaubnisverfahren für Schweiß-, Brennschneid- und Trennschleifarbeiten                (Feuererlaubnisscheinverfahren)
               Baulicher Brandschutz:
               Sicherheitstechnische Überprüfung der baulichen Brandschutzmaßnahmen                und Beratung des Managements hinsichtlich der einschlägigen                Anforderungen aus dem Baurecht, wie z. B. der Flucht- und Rettungswege,                Feuerschutzabschlüsse, Sicherheitsbeleuchtung, etc.
               Technischer Brandschutz:
               Überprüfung der technischen Brandschutzmaßnahmen                und Beratung des Managements bezüglich der Branderkennung,                Brandmeldung, Hausalarmierung und der Brandbekämpfung (z. B.                Ausrüstung mit Handfeuerlöschgeräten)
               Betrieblicher Brandschutz:
               Betreuung des Betriebes bezüglich des Einsammelns von Abfällen                und Tabakresten, der Abfallentsorgung, des Betriebs von Abstell-                und Lagerräumen, des Betriebs von Heiz-, Koch-, Wärme-,                oder Siedefettgeräte (Friteusen) sowie der Einhaltung der Verordnung                über brennbare Flüssigkeiten (VbF) 
               Fordern Sie noch heute ein kostenloses und unverbindliches Angebot                an. 
Brandschutzorganisation im Betrieb 
               Seminar Arbeitssicherheit:
               <link http: www.diemer-ing.de seminare as_05_01.htm _self>www.diemer-ing.de/seminare/as_05_01.htm
