Nicht jedes Nutzfahrzeug darf mit Bio-Diesel betankt werden. Umso wichtiger ist es, genau zu wissen, bei welchem Nutzfahrzeug dies möglich ist. Fahrzeuge, für die der Einsatz von Bio-Diesel nicht generell vom Hersteller freigegeben wurde, sollten grundsätzlich immer erst nach Rücksprache mit der zuständigen Fachwerkstatt so betankt werden. Eine gute Orientierung bietet jetzt jedoch auch die Online-Veröffentlichung von Bio-Diesel-Freigaben für Nutzfahr- zeuge. Die Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel (AGQM), die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) und der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) haben auf der Basis einer Herstellerbefragung eine Liste zusammengestellt, auf der eine Übersicht über die Bio-Diesel-Freigaben für Nutzfahrzeuge gegeben wird.
Diese Liste gibt Aufschluss darüber, welche LKW, Transporter und Lastenträger für Biodiesel geeignet und durch den Hersteller auch für den alternativen Kraftstoff freigegeben sind. Dabei werden sowohl Freigaben für reinen Bio-Diesel (B100) als auch Kraftstoff mit einem Beimischungsanteil von 30% (B30) berücksichtigt. Die Liste kann im Internet unter <link http: www.ufop.de biodiesel_fahrzeughersteller.php _blank>Ufop.com eingesehen werden.