Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebs- und Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und entsprechende Schutzmaßnahmen ableiten und umsetzen.
Außerdem muss er entsprechend der Beanspruchung die Prüfung und Prüffristen der elektrischen Betriebs- und Arbeitsmittel festlegen.
Als Anhaltspunkt können ihm die in der Vergangenheit geltenden Prüffristen dienen. Die Inhalte der Prüfung sind in der DIN VDE 701-702 festgelegt.
Der Arbeitgeber muss auch ermitteln und festlegen, welche Voraussetzungen die mit der Prüfung beauftragte Person erfüllen muss. Die TRBS 1203 konkretisiert die Voraussetzungen für die erforderlichen Fachkenntnisse einer befähigten Person.
Die für eine sichere Prüfungsdurchführung nötigen Fachkenntnisse werden durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten erworben.
Neben einer hohen Fachkompetenz werden auch Kenntnisse der aktuellen rechtlichen Regelungen, Normen und Unfallverhütungsvorschriften benötigt. Die Prüfung muss ebenso wie die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.