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Betriebsanleitung - in welcher Sprache ?

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In welcher Sprache ist die Betriebsanleitung gemäß Maschinenrichtlinie abzufassen?

Nach Ziffer 1.7.4 a) des Anhangs I muss jede Maschine mit einer Bedienungsanleitung versehen sein, die festgelegte Mindestangaben enthalten muss.

Nach Ziffer 1.7.4 b) Anhang I muss der Hersteller die Betriebsanleitung in einer der Gemeinschaftssprachen erstellen. Bei der Inbetriebnahme der Maschine muss die Originalbetriebsanleitung und eine Übersetzung dieser Betriebsanleitung in die Sprache /Sprachen des Verwenderlandes geliefert werden.

Dafür ist der Inverkehrbringer, welcher nicht mit dem Hersteller identisch sein muss, verantwortlich.

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