In welcher Sprache ist die Betriebsanleitung gemäß Maschinenrichtlinie abzufassen?
Nach Ziffer 1.7.4 a) des Anhangs I muss jede Maschine mit einer Bedienungsanleitung versehen sein, die festgelegte Mindestangaben enthalten muss.
Nach Ziffer 1.7.4 b) Anhang I muss der Hersteller die Betriebsanleitung in einer der Gemeinschaftssprachen erstellen. Bei der Inbetriebnahme der Maschine muss die Originalbetriebsanleitung und eine Übersetzung dieser Betriebsanleitung in die Sprache /Sprachen des Verwenderlandes geliefert werden.
Dafür ist der Inverkehrbringer, welcher nicht mit dem Hersteller identisch sein muss, verantwortlich.
<link http: www.diemer-ing.de _blank external-link-new-window external link in new>www.diemer-ing.de