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Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2

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Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2

Wo steht was in der Vorschrift
Am 31. Dezember 2010 tritt die neue Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Betriebsärzte
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) in Kraft. Damit gibt es
erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen
Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorschrift zur Konkretisierung des
Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).

Wo steht was in der Vorschrift
Die §§ 2 und 5 legen die Aufgaben des Unternehmers fest. Anlage 2 beschreibt die
Gesamtbetreuung mit der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der
Betreuung.

Die damit verknüpften Aufgaben und Leistungsanforderungen finden sich in
tabellarischer Form in den Abschnitten 2 und 3 der Anlage 2.
Darüber hinaus enthält Anlage 2 auch die Zuordnungstabelle der Betriebsarten zu
den Betreuungsgruppen der Grundbetreuung.

Wir erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), der BGV A2 und der neuen Unfallverhütungsvorschrift 

<link http: www.diemer-ing.de arbeitssicherheit dguv_vorschrift_2.html>DGUV Vorschrift 2 “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit”.

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