Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen den Arbeitgeber bei der Umsetzung der neuen DGUV Vorschrift 2.
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen den Arbeitgeber bei der Erstellung von Dokumentationen und berichten regelmäßig über ihre Tätigkeit, die geleistete Arbeit sowie deren Ergebnisse.
Dabei werden Verbesserungsvorschläge benannt und der jeweilige Stand der Umsetzung festgehalten.
Die Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehört zu den wesentlichsten Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit .
Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit berichtet direkt der Unternehmensleitung.Sie haben dadurch eine herausgehobene Stellung im Unternehmen, besondere Möglichkeiten und damit eine hohe Verantwortung.
Wir erfüllen alle erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), der Unfallverhütungsvorschrift
DGUV Vorschrift 2 “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit”.
Ihre Vorteile:
GQA-geprüfter Dienstleister
Unser Baustein Konzept garantiert Ihnen, dass Sie alle gesetzlichen Forderungen erfüllen
Unser Kundenportal garantiert Ihnen Zugriff auf alle Arbeitsschutzdokumentationen.
Grundbetreuung anlassbezogene, betriebsspezifische Betreuung
Alle Dienstleistungen aus einer Hand
bundesweite bzw. europaweite Standorte
Das bedeutet für Sie eine kostengünstige Lösung der Regelbetreuung DGUV Vorschrift 2