Seit dem 1. Januar 2011 regelt die <link http: www.bghw.de praevention ba-fasi-bestellung-ab-01012011 betreuungmodelle>DGUV Vorschrift 2 die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung und konkretisiert die Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Neben der erforderlichen Fachkunde beschreibt die Vorschrift vor allem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle. Stärker als bisher richten sich nun der Betreuungsumfang und die Betreuungsleistungen an den betrieblichen Gefährdungen und Gegebenheiten aus.
Im Folgenden soll ein Überblick über die in der Vorschrift geregelten unterschiedlichen Betreuungsmodelle gegeben werden.
Betreuungsmodelle
Grundsätzlich haben Sie drei Betreuungsmodelle zur Auswahl:
1.Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten:
Regelbetreuung = Grundbetreuung + anlassbezogene Betreuung
<link http: www.bghw.de praevention ba-fasi-bestellung-ab-01012011 betreuungmodelle>weitere Informationen
2.Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten:
Regelbetreuung = Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung
<link http: www.uk-bw.de fileadmin altbestand pdf v2-ukbw.pdf>weitere Informationen ab Seite 12 Anlage 2(zu § 2 Abs. 3)Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten
3.Alternative bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten
weitere Informationen ab Seite 24 Anlage 3 (zu § 2 Abs. 4) <link http: www.uk-bw.de fileadmin altbestand pdf v2-ukbw.pdf>Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten
Betreuung vor Ort – DGUV Vorschrift 2 Unsere Betreuungsmodelle
Erfüllen Ihre Unternehmerpflichten nach DGUV Vorschrift 2
Wie diese Betreuung im Betrieb umgesetzt wird, regeln die Berufsgenossenschaften für die ihnen angeschlossenen Betriebe in der Unfallverhütungsvorschrift “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (DGUV Vorschrift 2).
Sie enthält deshalb unterschiedliche Regelungen über Art und Umfang der Betreuung:
- für die Grundbetreuung ,Regelbetreuung, sowie die
- betriebsspezifische
- bedarfsorientierte
- Anlassbezogene
- Alternative bedarfsorientierte
- Betreuung nach Anlage 1- 3
- Regelung für Betriebe bis 10 sowie bis 50 Mitarbeiter
mit den unseren Leistungen ist alles abgedeckt .
Ihre Vorteile :
GQA-geprüfter Dienstleister
Kosten sparen und Ihren Arbeits- und Verwaltungsaufwand verringern
kostengünstige Lösung Erfüllung aller gesetzlicher Vorgaben
kostenloses Baustein – Konzept.bringt Ihnen Rechtssicherheit
kostenloses Kundenportal Dokumentationssicherheit
Keine Personalausfallzeiten
Arbeitsmedizinische Betreuung erfolgt direkt vor Ort
Arbeitsmedizinische Untersuchung der Mitarbeiter erfolgt direkt vor Ort
Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen,
Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem
Betriebsärzte -Ermächtigungen Vorsorgeuntersuchungen gem. ARMEDVV
Beratung Gestaltung von Büro- u. Bildschirmarbeitsplätzen
Leitender Sicherheitsingenieur 40 Jahre Berufserfahrung
Umsetzung sicherheitstechnischer Belange
Sicherheitstechnische Betreuung erfolgt direkt vor Ort
<link http: www.diemer-ing.de arbeitssicherheit betreuung.html>www.diemer-ing.de/arbeitssicherheit/betreuung.html