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Beispiele für Inhalte einer Unterweisung

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Unfallgefahren beim Umgang mit Staplern

  • Geschwindigkeit angepaßt

  • Ausschwenken mit Hinterteil beim Be-/Entladen
  • Verfahren nur mit abgesenkten Gabeln (hoher Schwerpunkt, Unfallgefahr, Sicht behindert)
  • richtiges Einweisen
  • Fahren im Gefälle: Kippgefahr (Schwerpunkt), Last bergseitig transportieren
  • Nicht überlasten (Tragfähigkeitsdiagramm)
  • Nur eingewiesene (Führerschein) und schriftlich beauftragte Fahrer
  • Schutz vor unbeabsichtigtem Ingangsetzen (Gabeln auf Boden absenken, Feststellbremse betätigen, Schlüssel ziehen)
  • Bei sicherheitsrelevanten Störungen Vorgesetzten informieren

Unfallgefahren beim Umgang mit Lkw-Ladekranen

  • nicht unter Last aufhalten

  • nicht überlasten
  • auf Quetsch-/Scherstellen achten / ausreichend Sicherheitsabstand
  • sicheres Anschlagen, nur einwandfreie Lastaufnahmeeinrichtungen benutzen
  • richtiges Einweisen
  • Nur eingewiesene und beauftragte Fahrer
  • Lkw beim Entladen aufbocken, tragfähiger Untergrund
  • Bei sicherheitsrelevanten Störungen Vorgesetzten informieren
  • Fahrbetrieb: Kran, Zubehör, handbetätigte Abstützungen sichern.

Sicherheit im Straßenverkehr / LKW-Fahrer

  • Lenkzeiten beachten (Ruhepausen), nicht nur "schneller Kaffee"

  • Telefonieren / "sich bücken" während der Fahrt
  • Rauchen
  • Alkohol (Reaktionszeit deutlich verlangsamt, Ermüden, Fahruntüchtigkeit)
  • Fahrsicherheitstraining, Sicherheitsabstand
  • Ladungssicherung
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Abladen beim Kunden: schriftliche Beauftragung durch Kunden erforderlich (Absicherung), wenn Fahrer mit Kunden-Stapler ablädt

Benutzen der Persönlichen Schutzausrüstung

  • Allgemeine Anforderungen

  • Hautschutz

  • Kopfschutz

  • Atemschutz

  • Gehörschutz

  • Handschutz

  • Fußschutz

  • Körperschutz

  • Augen- und Gesichtsschutz

  • Schutz vor Absturz


  • PSA muß zur Verfügung gestellt werden. Falls zur Verfügung gestellt und nicht getragen: "grob fahrlässiges Handeln", kein Versicherungsschutz (Teilrente,...), Lohnfortzahlung bei Unfall darf verweigert werden.

Gefahrstoffe, feuergefährliche Stoffe:

  • Tragen von PSA (Gesichts-, Körperschutz, Atemschutz)

  • nicht in Getränkeflaschen aufbewahren / Gefäße gut kennzeichnen.
  • Essen und Trinken am Arbeitsplatz: erhöhte Schadstoffbelastung um vielfaches! (Butter = "Schwamm" für Kohlenwasserstoffverbindungen, Lösemittel)
  • Nur für Fortgang der Arbeit erforderliche Menge an Gefahrstoffen am Arbeitsplatz lagern
  • Umgang mit feuergefährlichen Stoffen: Rauchverbot, explosionsgefährdete Bereiche (Arbeitsgrube: 1 Schnapsglas voll Benzin für Explosion ausreichend!)
  • Betriebsanweisungen beachten:
  • Gefahren für Mensch und Umwelt

  • Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • Verhalten im Gefahrfall
  • Verhalten bei Unfällen - Erste Hilfe
  • Sachgerechte Entsorgung

Lagerbereich

Regelmäßige Kontrolle von:

  • Anfahrschutz (Umgang mit FFZ

  • Sicherungssplinte, Regalträgerbefestigung (Bolzen, ...)
  • Träger i.O.?
  • Nutzlast, Deckenlast beachten
  • Schmalganglager

Allgemeines:

  • Alkohol (Reaktionszeit deutlich verlangsamt, Ermüden, Fahruntüchtigkeit)

  • Rauchen am Arbeitsplatz (Brandgefahr, Abgelenktsein)
  • Essen und Trinken am Arbeitsplatz: erhöhte Schadstoffbelastung (Butter = "Schwamm" für Kohlenwasserstoffverbindungen, Lösemittel)
  • Vorbildverhalten Vorgesetzte auch bei der Arbeitssicherheit
  • Saubere, gewissenhafte, sichere Arbeit, nicht "Schludern"
  • Arbeitssicherheit: Prävention statt Nachsorge! (Problem: Mensch ist Gewohnheitstier Alpha ändert Verhalten oft erst, wenn etwas passiert ist.) Verantwortungsbewußtsein (Sicherheit am Arbeitsplatz) jedes einzelnen MA Alpha bei Erkennen von Unfallgefahr/Verbesserung: an Vorgesetzten bzw. SiBea weiterleiten (anderen MA vor Unfall bewahrt!)
  • Elektrogeräte: Bruchstellen Kabel => sofort aussortieren + kennzeichnen (MA)

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