<link http: www.diemer-ing.de arbeitssicherheit betreuung.html>Aufgaben der betriebsspezifischen Betreuung
Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung und soll sicherstellen, dass betriebliche Besonderheiten, z. B. spezifische Gefährdungen, in der Betreuung angemessen berücksichtigt werden. Daher ist eine pauschale, generell gültige Festlegung von Einsatzzeiten für diesen Teil der Betreuung nicht möglich. Die Betreuungsleistungen und der Betreuungsumfang müssen vielmehr in jedem einzelnen Betrieb ermittelt und festgelegt werden. Das Ergebnis dieses Prozesses muss regelmäßig überprüft werden und falls erforderlich angepasst werden. Eine bereits vorliegende qualitativ hochwertige Gefährdungsbeurteilung erleichtert diese Arbeit.
Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung
Die betriebsspezifische Betreuung enthält insgesamt 16 Aufgabenfelder, darunter sind Aufgabenfelder, die regelmäßig vorliegen und solche, die eher temporär auftreten. Daher dürfte der Umfang und die Leistungen dieses Teils der Betreuung in einem Betrieb kaum über Jahre hinweg konstant bleiben, sondern sollte sich entsprechend der betrieblichen Entwicklung sowie dem Stand von Sicherheit und Gesundheit dynamisch verhalten.
In Anhang 4 der Unfallverhütungsvorschrift werden mögliche Leistungen (Aufwandskriterien) für die einzelnen Aufgabenfelder beschrieben.
Dies soll es den Betrieben ermöglichen, den Umfang der Betreuung zu ermitteln.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung zu erbringen (Aufgabenfeld 1.4). Der dafür erforderliche Zeitaufwand darf nicht auf die Einsatzzeiten der Grundbetreuung angerechnet werden.