Außerdem wird die Vergabe von Plaketten für mit Rußpartikelfiltern nachgerüstete Lkw und Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 geregelt.
Bereits seit dem 1. März werden die Abgas-Emissionen in verschiedene Stufen eingeteilt. Von der Abgasmenge, die ein Auto produziert, hängt ab, in welche Gruppe es eingeordnet wird und welche Plakette es braucht. Größere Städte wollen im Kampf gegen den Feinstaub und andere Luftschadstoffe Umweltzonen im Innnenstadtbereich einrichten. Gegen diese Einteilung gab es zum Teil heftige Kritik. Viele alte Autos hätten nicht mehr in die Innenstädte fahren dürfen. Nun ist nachgebessert worden.
Die deutsche Plakettenverordnung ist aufgrund einer EU-Richtlinie erarbeitet worden. Danach darf der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft nur an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Mit der Regelung wird das Ziel verfolgt, die Zahl der mikroskopisch kleinen, krankmachenden Feinstaub-Partikel in der Luft zu vermindern.
Fahrverbot in Umweltzonen
Wagen mit hohen Emissionswerten, also Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter und Wagen ohne Katalysator, dürfen nicht in die Umweltzonen. Fahrzeuge dieser Kategeorie bekommen nach der neuen Regelung keine Plakette.
Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation (Anlage XXIII der StVZO), die vor dem In-Kraft-Treten der Abgasnorm Euro 1 zugelassen wurden, werden eine grüne Plakette bekommen. Auch für nachgerüstete Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 sowie die mit einem Partikelminderungssystem nachgerüsteten Nutzfahrzeuge wird es künftig Plaketten geben. Rund 80 Prozent der Partikelemissionen gehen auf Nutzfahrzeuge zurück, die unter die Nachrüstmöglichkeiten fallen.
Die Regelung bildet für viele Städte die Grundlage, um Autos mit hohem Abgasausstoß aus ihren Innenstädten zu verbannen. Vor allem deutsche Großstädte, wie Stuttgart, München und Berlin, hatten in den Sommermonaten mit hohen Feinstaubwerten zu kämpfen. Bislang gab es jedoch keine Regelung, die es den Kommunen ermöglichte, die Innenstädte von den Rußautos zu befreien.
Umweltzonen sind Gebiete, in denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, wenn sie bestimmte Abgas-Standards einhalten. So wird zum Beispiel in München der Bereich innerhalb des Mittleren Rings zur Umweltzone erklärt. Entsprechende Fahrverbote gelten dort ab 1. Oktober 2007. Für Berlin trifft dieses Verbot den Bereich innerhalb des S-Bahnrings zu, und zwar ab 1. Januar 2008.
Vier Schadstoffgruppen
Städte und Gemeinden können in Zukunft aufgrund der Plakettenverordnung Autos und Lastwagen je nach Abgasausstoß in unterschiedliche Schadstoffgruppen einteilen. Die Einordnung richtet sich nach der Schadtstoffklasse im Fahrzeugschein.
Die Halterin beziehungsweise der Halter eines Wagens muss, abhängig von der Schadstoffklasse des Autos, eine Plakette erwerben. Ihr Preis beträgt fünf Euro.
Für Dieselfahrzeuge gilt folgende Regelung: Je nach europäischer Schadstoffklasse (EURO 1 bis 4) erhalten sie eine rote, gelbe oder grüne Plakette. Durch den nachträglichen Einbau eines Rußfilters kann die Einstufung des Diesel-Fahrzeugs geändert werden.
Für Benziner gibt es zwei Einstufungen: Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette) für Fahrzeuge schlechter als EURO 1. Alle übrigen Fahrzeuge, die einen geregelten Katalysator haben, fallen in die Schadstoffgruppe 4 und benötigen eine grüne Plakette.
Bereits die geltende Fassung der Kennzeichnungsverordnung ermöglicht es den Behörden der Länder, auch Gruppen, wie beispielsweise Handwerker, Anlieger oder Besitzer von Oldtimern, von Fahrverboten auszunehmen.
Die folgende Tabelle stellt die Einstufungen der Pkw in die einzelnen Schadstoffgruppen vereinfacht dar:
Die Plaketten sind bei den Zulassungsbehörden und überall dort erhältlich, wo Abgasuntersuchungen (AU) durchgeführt werden.
Nutzen die Kommunen die Möglichkeiten der Kennzeichnungsverordnung konsequent, ist eine erhebliche Verbesserung der Luftqualität in den Innenstädten möglich.
Bevor die heute beschlossenen Änderungen zur Kennzeichnung in Kraft treten können, muss der Verordnungsentwurf gegenüber der EU notifiziert und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden.