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Arbeitsstättenregel ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“

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Die Anfang des Jahres erlassene Arbeitsstättenregel ASR A4.3 „Erste-Hilfe-
Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe” ersetzt zwei veraltete
Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR 38/2 „Sanitätsräume“ und ASR 39/1, 3
„Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“).
Neu sind auch die 2010 aktualisierten Leitlinien für die Wiederbelebung bei Herz-Kreislauf-Stillstand.

Neu ist, dass ein Ersthelfer sofort mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen beginnen soll, wenn er eine reglose Person auffindet.
Die Reanimation sollte nach dem

C-A-B-Schema erfolgen:

• C – 30 Kompressionen
• A – Atemwege freimachen (Kopf überstrecken, Kinn anheben)
• B – 2 Beatmungen

Der Druckpunkt für die Herzmassage liegt in der Mitte des Brustkorbs. Die Kompressionstiefe sollte bei mindestens fünf Zentimetern, bei Säuglingen bei vier Zentimetern liegen. Die Kompressionsfrequenz sollte bei mindestens 100/min liegen, die Kompressionen dürfen nicht oder nur minimal unterbrochen werden. Zwischen den Kompressionen muss der Brustkorb völlig entlastet sein.

Rechtliche Aspekte

Wer bei einem Notfall nicht unverzüglich die ihm bestmögliche Hilfe leistet, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Handelt der Ersthelfer bei der Ersten Hilfe nach bestem Wissen,haftet er nicht, falls der Kranke dabei körperliche Schäden, etwa Rippenbrüche bei der Herzmassage, erleidet.
Eine Haftung kommt nur bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz infrage.

<link http: www.dguv.de erstehilfe de aktuelles h02 erc index.jsp>www.dguv.de
<link http: www.feuerwehrverband.org>www.feuerwehrverband.org

Quelle: bayerGUVV

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