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Arbeitssicherheit Arbeitsmedizin bundesweit

arbeitsmedizinische & betriebsärtzliche Betreuung vor Ort – DGUV Vorschrift 2

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Das Arbeitssicherheitsgesetz <link http: www.diemer-ing.de arbeitssicherheit dguv_vorschrift_2.html>“Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Sicherheitsfachkräfte(ASiG) und die Unfallverhütungsvorschrift ” Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ” DGUV Vorschrift 2 fordern von den Unternehmen die Bestellung von Betriebsärzten und Arbeitsmediziner

<link http: www.diemer-ing.de wir_ueber_uns standorte.html>bundesweite bzw. europaweite Standorte

Darüber hinaus stehen unsere Zentren den Unternehmen als direkter regionaler Ansprechpartner zur Verfügung in:
Hamburg , Hannover, Berlin, Dresden, Gera , Erfurt, Frankfurt, Köln, Mainz, Saarbrücken, Mannheim, Karlsruhe ,Stuttgart , Freiburg, Ulm , Nürnberg ,München, Rosenheim.

Somit wird eine flächendeckende, regelmäßige Betreuung gewährleistet.

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