wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch unseren Arbeitsmittelprüfdienst und übernehmen für Sie die erforderlichen Prüfungen, gemäß Ihren Angaben über die bei Ihnen vorhandenen prüfpflichtigen Arbeitsmittel, durch unsere dazu befähigten Personen
Prüfkriterien können sich je nach Art des Arbeitsmittels erstrecken auf:
1. Prüfkriterien ergeben sich aus den UVV‘en bzw. BGR 500 sowie der BetrSichV
2. Sicht- und Funktionskontrolle Bauteile und mechanische Einrichtungen
3. Sicht- und Funktionskontrolle Sicherheitsbauteilen, Schutzabdeckungen,
4. Prüfung gem. BGV A3 / VDE 702 Feststellung der elektrischen Sicherheit
5. Sicherheitsabstände, Zugänge, Arbeitsbühnen
6. Sicherheitseinrichtungen, Antriebe, Steuerungen
7. Tragmittel
8. Kennzeichnung, Beschilderung
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