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Arbeitsmittel Prüfung : Erfassung prüfpflichtiger Arbeitsmittel

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Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Arbeitsmittel Prüfung gem. Betriebssicherheitsverordnung.

Sowohl das Arbeitssicherheitsgesetz als auch die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV verlangen, dass der Unternehmer feststellt bzw. feststellen lässt, ob die im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind.

Zu unterscheiden sind hierbei "Überprüfungen" nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und "Prüfungen" nach der Betriebssicherheitsverordnung und den maschinenspezifischen Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaften.

Überprüfungen im Hinblick auf die sicherheitstechnische Eignung von Arbeitsmitteln des Betriebes gehören zum Aufgabenkatalog der Fachkräfte für Arbeitssicherheit(§ 6 ASiG). Sie legen hierbei auch im Auftrag des Arbeitgebers die Anlässe für Prüfungen fest.

Diese Prüfungen werden je nach Anlass von unseren "Befähigten Personen" durchgeführt

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