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Arbeitsmittel

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Alle Arbeitsmittel müssen vor der ersten Inbetriebnahme auf ihren sicheren Zustand hin überprüft werden.
Durch den während der Benutzung auftretenden Verschleiß und durch mögliche Beschädigungen kann die Sicherheit beeinträchtigt werden.
Deshalb sind in angemessenen Zeitabständen und nach änderungen oder Instandsetzungen sowie nach außergewöhnlichen Ereignissen ebenfalls Prüfungen hinsichtlich des sicheren Zustandes erforderlich.

Mit den herstellerunabhängigen Überprüfungen von Arbeitsmitteln durch unsere "befähigten Personen" haben Sie als Unternehmer die Anforderungen der §10 Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV erfüllt.

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, das heißt praktisch alles, was in den Betrieben verwendet wird, vom Schraubenschlüssel bis zur verketteten Großanlage.

Aufbewahrung der Prüfergebnisse:
Die zuständige Behörde kann verlangen, dass ihr diese Aufzeichnungen auch am Betriebsort zur Verfügung gestellt werden (§ 11 BetrSichV).
Deshalb den aktuellen Prüfnachweis immer bei Einsatz des Arbeitsmittels außerhalb des Unternehmens mitführen.
(§ 10 Abs. 1 und 2 sowie § 11 BetrSichV)

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