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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

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<link http: de.wikipedia.org wiki arbeitsmedizinische_vorsorgeuntersuchungen>Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Untersuchungen werden auf Initiative des Betriebsarztes durchgeführt.
Der Betriebsarzt verschafft sich mit ihrer Hilfe einen Eindruck vom betroffenen Arbeitnehmer im Hinblick auf die von ihm zu erfüllenden Aufgaben und die damit verbundenen Gefahren.

Die Untersuchungen werden nach definierten arbeitsmedizinischen Grundsätzen, sogenannten G-Grundsätzen, durchgeführt. Sie geben den Untersuchungsumfang und die Untersuchungsfristen ebenso vor wie Kriterien für die arbeitsmedizinische Beurteilung des Untersuchten.

Arbeitsmedizinische Grundsätze sind z.B.

Hauterkrankungen (G24)
Infektionskrankheiten (G42)
Bildschirmarbeitsplätze (G37)
Fahrtätigkeit (G25)
Atemschutzgeräte (G26)

Arbeitsmedizinische Verordnung (ArbMed VV)
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) –
Mehr Möglichkeiten, Rechtssicherheit und Transparenz beim individuellen betrieblichen Gesundheitsschutz

Die neue <link http: www.diemer-ing.de arbeitsmedizin arbeitsmedizinische_verordnung.html>Arbeitsmedizinischen Verordnung ArbMedVV schafft die rechtliche Basis für eine zukunftsfähige Gesundheitsvorsorge in den Betrieben.

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