Welche arbeitsmedizinische Vorsorge benötigen meine Mitarbeiter?
Das wird durch die konkrete Tätigkeit bestimmt.
Die Untersuchungen erfolgen nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (BGG) oder staatlichen Rechtsvorschriften.
- Lärm G 20
- Atemschutzgeräte G 26
- Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung G 42
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten G 25
- Bildschirmarbeitsplätze G 37
- Arbeiten mit Absturzgefahr G 41
Pflichtuntersuchungen nach dem BG-Grundsatz
Angebotsuntersuchungen nach dem BG-Grundsatz
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Wann sind diese Untersuchungen erforderlich?
Erstuntersuchung: vor Beginn der Tätigkeit
Nachuntersuchungen: Information und Beratung zu
Fristen und Untersuchungsabständen erhalten Sie durch den ermächtigten Arzt
Wer führt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch?
Ermächtigte Ärzte
Wer trägt die Kosten?
Der Unternehmer hat die Vorsorgeuntersuchung zu veranlassen und grundsätzlich die Kosten zu tragen. Rechtliche Grundlage BGV A 4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (Pflicht- und Angebotsuntersuchungen) erfolgen als Erstuntersuchung vor Aufnahme einer gefährdenden Tätigkeit Nachuntersuchungen in regelmäßigen Abständen während dieser Tätigkeit Nachuntersuchungen bei Beendigung dieser Tätigkeit Nachuntersuchungen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen auch nach Beendigung dieser Tätigkeit (Angebotsuntersuchungen) Untersuchungen aus besonderem Anlass, etwa dann, wenn sich Beschäftigte eine Erkrankung zugezogen haben, die auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zurückzuführen sein kann (Angebotsuntersuchungen).
Betreuung durch Betriebsärzte/Betriebsarzt:
Geregelt ist die Betreuung durch Betriebsärzte/Betriebsarzt bisher in den Unfallverhütungsvorschriften Betriebsärzte (BGV A6/BGV A7). Diese Vorschrift wurde mit der BGV A2 Betriebsärzte in eine Vorschrift zusammengeführt. Dies bot sich an, weil die Tätigkeiten von Fachkräfte für Arbeitssicherheit / Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte/Betriebsarzt ineinander greifen und sich ergänzen. Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind ein Anliegen jedes Unternehmens. Eine Voraussetzung dazu sind sichere und gesunde Arbeitsplätze.
Bei der Betreuung durch Betriebsärzte/Betriebsarzt leisten die Mitarbeiter des Ingenieurbüros
Dipl. - Ing. H.Diemer leisten bei der Gefährdungsbeurteilung solcher Arbeitsplätze wertvolle Hilfe.
Sie sind kompetente Ansprechpartner für Unternehmer und Mitarbeiter in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
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