Partner

Änderung der Arbeitsstättenverordnung

Lesedauer: min

Seit 1975 gibt es die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die zuletzt im Jahr 2004 im Zuge der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien komplett neu erarbeitet wurde.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verfolgt das Ziel, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen.

Zusammen mit den Arbeitsstätten-Richtlinien und den neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) bildet sie eine der wesentlichen Grundlagen für die Planung, die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen.

Die Arbeitsstättenverordnung wurde nun durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 965) nochmals geändert und trat am 27. Juli 2010 in Kraft.
Hierbei wurden unter anderem zwei wesentliche Veränderungen vorgenommen:
Neu aufgenommen wurde unter § 3 das Instrument der Gefährdungsbeurteilung, das mittlerweile – analog zum Arbeitsschutzgesetz – in vielen Rechtsverordnungen zu finden ist.
Durch die Aufnahme von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in § 9 können nun Verstöße gegen die ArbStättV unmittelbar geahndet werden.
Darüber hinaus wurde die Gültigkeitsdauer der alten Arbeitsstätten-Richtlinien bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.

Die Arbeitsstättenverordnung, die alten Arbeitsstätten-Richtlinien und die neuen ASR sind auf der Seite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg zu finden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bietet darüber hinaus weitere Informationen, z. B. eine Synopse der Änderungen gegenüber der alten ArbStättV.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
<link http: www.baua.de cln_135 de themen-von-a-z arbeitsstaetten informationen.html>www.baua.de/cln_135/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/Informationen.html Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
<link http: www.gaa.baden-wuerttemberg.de servlet is>www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/

Quelle:Unfallkasse Baden Württemberg

Wir erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), der BGV A2 und der neuen
<link http: www.diemer-ing.de arbeitssicherheit dguv_vorschrift_2.html>Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 “Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit”.

[249]
Socials