Wer rastet, der rostet. Nach der diesjährigen Zulassung und Aufnahme der Rattenköderstation FZV30 in die „Liste der geprüften Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen. Krätzmilben und Kopfläusen gemäß § 18 Infektionsschutzgesetz“, mit der die FZV30 rechtssicher und umweltgerecht in der unterirdischen Infrastruktur eingesetzt werden kann, gibt es jetzt die nächste, technische…