Bauhöfe, Baubetriebshöfe, Stadtwerke und Zweckverbände sind verpflichtet ihre Arbeitsaufwendungen den Haushaltsstellen zuzuordnen, für welche die Arbeiten geleistet werden. Das neue kommunale Haushaltsrecht schreibt sogar vor, die Arbeiten zusätzlich nach Tätigkeiten aufzuschlüsseln. Dies führt oft dazu, dass die Mitarbeiter mit handschriftlichen Aufzeichnungen ihre Arbeitszeiten und Maschinenzeiten…