Da die in modernen Handwerkzeugen wie Motorsäge, Freischneider oder Heckenschere eingesetzten Akkus über 100 Wh an Energie verfügen, gelten sie grundsätzlich als Gefahrgut. Für deren Transport sind daher die ADR-Vorschriften zu beachten. Wer nur kleinere Mengen transportiert – wie etwa im Alltag von Bauhof-Mitarbeitern, wenn Lithium-Ionen-Akkus zum Arbeitseinsatz mitgenommen werden –, muss jedoch nur die…