Bei der Beschaffung von Kommunalfahrzeugen und -geräten müssen öffentliche Auftraggeber das Vergaberecht beachten. Häufig fehlen jedoch Kenntnisse über die Vorgaben bei der Beschaffung von Lieferleistungen. Die Einholung von drei Angeboten ersetzt beispielsweise nicht automatisch ein Ausschreibungsverfahren gemäß § 97 und § 119 GWB. Zudem müssen je nach Bundesland spezifische Wertgrenzen beachtet werden, um…