Im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahmen hat der Auftragnehmer Kontroll-, Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Reinigungsarbeiten an Verkehrsschildern, Markierungen, Leitelementen, Verkehrs-, Beleuchtungs- und Schutzeinrichtungen zu erledigen. Wer diese Kontrolle und Wartung vonseiten des Auftragnehmers durchführen muss, wird bereits in der verkehrsrechtlichen Anordnung geregelt. Hier ist der Name, der…