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Zusammenarbeit der Kommunen vom EU-Vergaberecht ausnehmen

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Berlin: Die Zusammenarbeit von Kommunen ohne Beteiligung Privater soll nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen von den EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgenommen werden. Dies fordert die Fraktion in einem Antrag (16/9443). Die Verwaltungszusammenarbeit zwischen kommunalen Gebietskörperschaften sei erforderlich, um kostengünstig Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu erbringen, heißt es zur Begründung. Dagegen strebe die EU-Kommission unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an, auch solche Formen der Zusammenarbeit zwischen Kommunen beim Vergaberecht in die europaweite Ausschreibungspflicht einzubeziehen, die ohne private Beteiligung auskommt. Die Abgeordneten halten dagegen, dass die interkommunale Zusammenarbeit wegen ihres lokalen Bezugs für den EU-Binnenmarkt nicht relevant sei. Sie sei eine rein verwaltungsinterne Lösung und dürfe deshalb nicht dem EU-Vergaberecht unterliegen. Ansonsten würde es zu einem faktischen Privatisierungszwang bei Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge kommen, betont die Fraktion. Sie plädiert für eine Strategie, Anreize für interkommunale Zusammenarbeit zu schaffen und Hürden zu beseitigen. Dazu gehöre die Möglichkeit, bei grenzüberschreitenden Gewerbegebieten die Gewerbesteuereinnahmen zu teilen und die interkommunale Zusammenarbeit durch Bundesprogramme zu fördern. Einsparungen, die Kommunen durch die gegenseitige Kooperation erzielen, dürften sich nicht nachteilig auf Ansprüche aus dem kommunalen Finanzausgleich auswirken, lautet eine weitere Forderung.

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