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Zertifikate für E-Fahrzeuge Auch Bauhöfe können von THG-Prämie profitieren

Bereits seit zwei Jahren können Inhaber von Elektrofahrzeugen von einer jährlichen Prämie profitieren. Was viele jedoch nicht wissen: Die sogenannte THG-Prämie gilt nicht nur für private E-Autos, sondern für alle E-Fahrzeuge, E-Motorräder und E-Roller – also beispielsweise auch für alle E-Fahrzeuge und E-Busse, die an Bauhöfen eingesetzt werden. Da diese Prämie jedes Jahr neu beantragt werden kann, können so je nach E-Flottengröße stattliche Prämien zusammenkommen.

Lesedauer: min | Bildquelle: Tillmann Braun; wirkaufendeineTHG.de
Von: Tillmann Braun

Die THG-Prämie geht auf das Pariser Klimaabkommen zurück. Eines der Ziele des Abkommens ist es, Mineralölkonzerne als Importeure fossiler Brennstoffe für ihre Treibhausgas-Emissionen stärker in die Verantwortung zu nehmen. In Deutschland müssen Mineralöl-Unternehmen deshalb gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) der in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe Jahr für Jahr reduzieren – auf bis zu 25 Prozent im Jahr 2030. Für jede nicht kompensierte Tonne CO2 jenseits der Vorgaben wird für die verantwortlichen Unternehmen ansonsten eine Strafzahlung fällig.


 

Können die entsprechenden Mineralöl-Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben nicht aus eigener Kraft erreichen, haben sie die Möglichkeit, THG-Zertifikate zu erwerben. Die Idee dahinter ist, dass Privatpersonen wie auch Unternehmen, Behörden und Kommunen durch die jährliche Prämie ermutigt werden, auf E-Fahrzeuge umzusteigen – wodurch letztlich die Umwelt entlastet wird. Das Problem ist jedoch, dass viele E-Fahrzeugbesitzer und potenzielle Käufer diese THG-Prämie nicht kennen.

Bauhöfe, die E-Fahrzeuge im Einsatz haben, können also ebenso von der THG-Prämie profitieren wie Mitarbeiter, die ein E-Auto oder einen E-Roller besitzen. Wie hoch die Prämie ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich wird für alle zugelassenen reinen Elektrofahrzeuge (BEV) eine pauschale Emissionseinsparung angesetzt (2.000 kWh pro Jahr für ein Fahrzeug der Klasse M1), mit der ein handelbares Zertifikat bei der zuständigen Behörde beantragt werden kann.

Auszahlung erfolgt über Quoten-Händler – auch Spenden sind möglich

In Deutschland werden die Zertifikate vom Umweltbundesamt ausgestellt. Da der Verwaltungsaufwand zu groß wäre, ist es für Besitzer eines Elektrofahrzeugs allerdings nicht möglich, sich das THG-Zertifikat direkt vom Umweltbundesamt ausstellen zu lassen und dieses anschließend an ein Mineralöl-Unternehmen zu verkaufen. Stattdessen sollte man sich an einen THG-Quoten-Händler wenden, der als Mittelsmann fungiert und die Zertifikate gebündelt einreicht und anbietet. Je nach Modell werden für ein einzelnes E-Auto so teils dreistellige Euro-Beträge ausgezahlt. In Österreich ist dies mit der sogenannten eQuote ebenfalls möglich.

Neben E-Fahrzeugen können übrigens auch Ladestationen zertifiziert werden und so für jährliche Prämien sorgen. Voraussetzung ist, dass die Ladestation (auch) öffentlich genutzt werden kann. Bei „WirkaufendeineTHG.de“ gibt es zudem die Möglichkeit, sich entweder die volle Prämie auszahlen zu lassen oder die Prämie teils oder in Gänze für nachhaltige Projekte zu spenden. In diesem Fall profitiert die Umwelt doppelt. Die Prämie verfallen lassen sollte also niemand.

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