Die THG-Prämie geht auf das Pariser Klimaabkommen zurück. Eines der Ziele des Abkommens ist es, Mineralölkonzerne als Importeure fossiler Brennstoffe für ihre Treibhausgas-Emissionen stärker in die Verantwortung zu nehmen. In Deutschland müssen Mineralöl-Unternehmen deshalb gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) der in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe Jahr für Jahr reduzieren – auf bis zu 25 Prozent im Jahr 2030. Für jede nicht kompensierte Tonne CO2 jenseits der Vorgaben wird für die verantwortlichen Unternehmen ansonsten eine Strafzahlung fällig.