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Wie man in Behältern, Silos und engen Räumen sicher arbeitet, erläutert jetzt die neue BG-Regel 117-1

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Reparaturen, Inspektionen, Wartungs- und Reinigungsarbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen gehören zu den gefährlichsten Tätig­keiten. Immer wieder ereignen sich dabei schwere und tödliche Unfälle.
Die neue BG-Regel »Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen« (BGR 117-1) gibt den Betrieben praxisgerechte Hilfestellungen für das sichere Arbeiten jenseits von Mannloch oder Domeinstieg.

Sie ist eine handfeste Arbeitshilfe für die Betriebe und sie wurde auf den Silobereich ausgeweitet: die neue BG-Regel 117-1. Sie ersetzt die bisherige BG-Regel 117 »Arbeiten in Behältern und engen Räumen« und schließt die Lücke, die durch das Außer-Kraft-Treten der UVV »Silos« entstanden war.
Die neue BG-Regel 117-1 richtet sich in erster Linie an den Unternehmer und zeigt ihm auf, wie er Rechtssicherheit bei der Umsetzung seiner Pflichten erlangt und wie die verschiedenartigen Gefährdungen vermieden werden können.

Eine komplette tabellarische Übersicht über die möglichen Gefährdungen und Belastungen, die beim Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen auftreten können (siehe unten). Einige der Gefährdungen werden beispielhaft in bildlichen Darstellungen erläutert. Der in der BG-Regel enthaltene Gefährdungs- und Belastungskatalog ist als Arbeitshilfe bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu verstehen. In weiteren Abschnitten der BGR 117-1 wird ebenfalls mit Hilfe von Abbildungen praxisnah erläutert, wie durch technische und organisatorische Maßnahmen die Gefährdungen vermieden werden können.

Dabei kommt der sorgfältigen Planung und Vorbereitung der Arbeiten eine besondere Bedeutung zu.
Deshalb stehen die organisatorischen Festlegungen beim Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen an erster Stelle.

Dazu gehören:
- die Unterweisung aller an den Arbeiten beteiligten Mitarbeiter,
- die Festlegung eines Aufsichtführenden,
- die Festlegung von Sicherungsposten und
- die Ausstellung eines Erlaubnisscheines.

Sehr häufige Unfallursache: Sauerstoffmangel

Eine der häufigsten Unfallursachen beim Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen ist Sauerstoffmangel. Hervorgerufen wird er z.B. durch Fäulnisbildung, Gärung sowie Sauerstoffverbrauch als Folge von Absorption oder Oxidation. Da der Mensch Sauerstoff nicht wahrnehmen kann, gibt es für ihn kei­nerlei Anzeichen für einen zu niedrigen Sauerstoffgehalt in der Atemluft. Bei Arbeiten in einem Behälter führt Sauerstoffmangel deshalb in den meisten Fällen zu lebensbedrohlichen Zuständen. Dann kann nur eine schnelle Rettung der Eingestiegenen Unfälle verhindern. Die neue BGR 117-1 beschreibt wesentlich umfangreicher als die alte BG-Regel die Rettungsmöglichkeiten aus Behältern, Silos und engen Räumen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Rettung eingestiegener Mitarbeiter ist, dass die erforderliche Rettungsausrüstung vor Ort bereitgehalten wird. Außerdem fordert die neue BGR jetzt auch, dass die Mitarbeiter in der Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung zum Retten unterwiesen wurden und dass sie die Rettungsmaßnahmen praxisnah geübt haben.

Um Gefährdungen durch Gefahrstoffe oder Sauerstoffmangel zu vermeiden, ist u.a. ein exaktes Freimessen der Behälter, Silos oder engen Räume erforderlich.
Der Begriff »Freimessen« - also das Ermitteln der Konzentration eines Stoffes und der Sauerstoffkonzentration als Entscheidungskriterium für ein gefahrloses Befahren - wird erstmals in der BGR 117-1 definiert.

MÖGLICHE GEFÄHRDUNGEN
beim Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen
Gefährdungen z.B. durch:

- Organisatorische Mängel
- Gefahrstoffe
- Sauerstoffmangel
- Brände und Explosionen
- Absturz
- Biologische Arbeitsstoffe
- Mechanische Einwirkungen
- Elektrischen Strom
- Strahlung
- Heiße und kalte Medien
- Erhöhte körperliche Belastung
- Unzureichende Rettungsmaßnahmen
- Versinken und Verschütten

Leitfähige Wandung und begrenzte Bewegungsfreiheit
Neu sind auch die Schutzmaßnahmen gegen elektrische Gefährdungen.
Entsprechend der BGI 594 »Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung« wird zwischen normalen Behältern mit leitfähiger Wandung und Behältern mit zusätzlich begrenzter Bewegungsfreiheit unterschieden. Letztere sind gegeben, wenn eine Person mit ihrem Körper großflächig mit der umgebenden leitfähigen Wandung in Berührung stehen kann und die Möglichkeit der Bewegung eingeschränkt ist. Für diese Fälle, das heißt in ganz engen Behältern, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich, die in der BG-Regel ausführlich beschrieben werden.

Hilfreich für die praktische Anwendung sind insbesondere auch die im Anhang der BGR 117-1 enthaltenen Muster

eines Erlaubnisscheines,
einer Betriebsanweisung zum Freimessen des Behälters,
einer Betriebsanweisung zum regelmäßig wiederkehrenden Befahren des Behälters.

Quelle :Dr. Jörg Dräger | BGN

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