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VDA plädiert für bundesweit einheitliche Regelungen von Umweltzonen

Die bundesweit gültige Kennzeichnungsverordnung – sie trat vor zwei Jahren in Kraft – regelt die Kennzeichnung von Pkw und Nutzfahrzeugen nach Schadstoffgruppen mit Plaketten (rot, gelb oder grün), die auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen sind, sowie Ausnahmen von der Kennzeichnung.

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Damit schafft sie die Voraussetzungen für die Einführung von Umweltzonen mit emissionsabhängigen Fahrverboten. Durch die Kennzeichnungsverordnung selbst werden also keine konkreten Umweltzonen oder Fahrverbote festgelegt. Dies kann durch die zuständigen Behörden erfolgen, wenn die Luftqualitätsgrenzwerte überschritten werden, der Verkehr eine wichtige Ursache ist und die Einrichtung einer Umweltzone als Maßnahme im Luftreinhalteplan einer Kommune festgelegt ist.

Mittlerweile haben rund 50 Kommunen in Deutschland entsprechende Umweltzonen eingeführt, um insbesondere die Feinstaubbelastungen in der Stadt zu senken. Bundesweit gültige Ausnahmeregelungen von der Kennzeichnungspflicht betreffen vor allem Kranken-, Arzt- und Behindertenfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge, Zweiräder und Oldtimer. Darüber hinaus führen die Kommunen Kataloge mit weiteren Ausnahmen, die von Stadt zu Stadt verschieden sind und vor allem die wirtschaftliche Zumutbarkeit für den Betroffenen eines „Fahrverbots“ in der Umweltzone berücksichtigen.

In bestimmten Städten darf nahezu jeder Gewerbetreibende oder Bewohner einer Umweltzone in dieser fahren, in anderen gilt dies nicht. Hinzu kommt, dass die Einführung der „nächsten Stufe“ – also Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit roter oder gelber Plakette in Umweltzonen – in den Kommunen höchst unterschiedlich gehandhabt wird. Während in der Berliner Umweltzone ab dem 1. Januar 2010 keine Fahrzeuge mit roter oder gelber Plakette mehr fahren dürfen, gilt in Köln ab diesem Zeitpunkt das Verbot nur für Fahrzeuge mit roter Plakette, gelb markierte dürfen weiterhin fahren. Jede Stadt entscheidet selbst, wie sie mit älteren Fahrzeugen umgeht. Für den Bürger ist eine solche Kleinstaaterei nicht nachvollziehbar. Eine bundesweite Vereinheitlichung ist dringend anzustreben. Auch die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf und hat im Koalitionsvertrag formuliert: „Wir wollen die Feinstaubbelastung in den Städten reduzieren. Bei der Einrichtung von Umweltzonen muss auf die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit geachtet werden. Wir wollen Einfahrtverbote dort lockern, wo die Einschränkungen in keinem vernünftigen Verhältnis zur erzielten Feinstaubreduzierung stehen. Dazu wollen wir die Ausnahmeregelungen bundesweit vereinheitlichen.“

So sind, wie der Verband der Automobilindustrie (VDA) betont, unterschiedliche Zugangsbeschränkungen oder Fahrverbote insbesondere für Reisebusse der Abgasnorm EURO III (nach Kennzeichnungsverordnung gelbe Plakette), die nur wenige Jahre alt sind, völlig unverhältnismäßig und zudem ungeeignet, die Feinstaubbelastung in den Städten zu reduzieren: Zum einen betrage der Anteil des Busses weniger als 2 Prozent der gesamten Feinstaubemissionen vor Ort. Zum anderen liege der Flottenverbrauch eines Reisebusses bei einer realistischen Auslastung von 60 Prozent bei nur 1,4 Liter Diesel pro 100 Kilometer und Fahrgast – bei voller Auslastung sogar nur bei 0,9 Liter. „Mit Fahrverboten für Reisebusse mit EURO III würden die Kommunen letztlich ihre eigene Funktionsfähigkeit beschädigen, ohne die Feinstaubbelastung entscheidend zu verringern“, unterstreicht der VDA.

Der Verband spricht sich dafür aus, diese Reisebusse von der Aussperrung aus städtischen Umweltzonen auszunehmen; zumindest aber bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen und den Busunternehmen längere Übergangsfristen für die Neuanschaffung von Fahrzeugen zu gewähren. Auch ein weiterer Aspekt ist nach Ansicht des VDA zu berücksichtigen: Während jeder zweite Pkw auf Deutschlands Straßen eine grüne Plakette trägt, ist die Quote bei leichten und mittleren Nutzfahrzeuge wesentlich niedriger. Insbesondere Fahrzeuge des Handwerks, des Handels und kleiner Speditionen sind erheblich betroffen. Die meisten dieser Fahrzeuge haben aber nur eine äußerst geringe Kilometerlaufleistung und tragen damit nur unwesentlich zu Emissionen bei.

Durch den drohenden Wertverlust sei eine Ersatzbeschaffung für kleinere Betriebe wirtschaftlich kaum darstellbar und berühre vielfach die Frage der wirtschaftlichen Existenz. Außerdem erschwerten Umweltzonen die Routenplanung von Fahrzeugen ohne grüne Plakette erheblich. Einzelne Umweltzonen müssten teilweise großräumig umfahren werden, die Fahrtwege würden deutlich länger. „Dies sind nicht nur wirtschaftliche Belastungen für die Unternehmen und die Volkswirtschaft, sondern schaden der Umwelt durch erhöhte Emissionen“, so der VDA. Der Verband der Automobilindustrie verweist auf den Koalitionsvertrag und bittet die Bundesregierung, in Abstimmung mit den Ländern und Kommunen bei der Einrichtung von Umweltzonen auf deren Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit zu achten.

Nach den bisher gemachten Erfahrungen sollten die Ausnahmenregelungen der Kennzeichnungsverordnung – die ja die Basis für die Einrichtung von Umweltzonen ist – entsprechend angepasst und in sinnvollen Fällen erweitert werden. Dadurch könnte der bisherige kommunale Flickenteppich vermieden und eine bundesweit einheitliche Regelung erzielt werden.

Quelle: auto.de

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