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UVV Prüfung Gabelstapler FEM 4.004

UVV Prüfung von Flurförderzeugen FEM 4.004

 

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Regelmäßige Prüfung von Flurförderzeugen mit kraftbetriebenem Fahrwerk (z. B. Gabelstapler, Mitgänger , Hochhubwagen)
Der gefahrlose Betrieb von Flurförderzeugen hängt entscheidend vom einwandfreien Zustand des Fahrwerks, der Bremsen, der Lenkung, des Hubwerks, der Sicherheitseinrichtungen und anderer Ausrüstungsgegenstände ab. Ein Versagen dieser Teile kann unter Umständen schwere Unfälle zur Folge haben. Sie müssen daher durch regelmäßige Prüfungen auf Schäden, die durch den laufenden Betrieb oder äußere Einwirkung verursacht worden sein können, überwacht werden. Hierfür sind besondere Fachkenntnisse erforderlich, die von den sogenannten befähigten Personen verlangt werden.

Die FEM FEM 4.004 ist das, was früher die UVV war.
Gesetzlich ist es vorgeschrieben, dass einmal jährlich die Gabelstapler gewartet bzw. geprüft werden.
Die Prüfung findet unter den Gesetzmäßigkeiten der FEM 4.004 – Prüfung nach dem BGV D 27 statt.
Hierbei werden Ausrüstung und Zustand des Flurförderfahrzeuges beurteilt und begutachtet.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung- BetrSichV durch unseren Arbeitsmittel Prüfdienst.

Wir übernehmen für Sie die erforderlichen <link http: www.diemer-ing.de arbeitsmittelpruefungen index.html>Prüfung aller prüfpflichtigen Arbeitsmittel durch unsere dazu befähigten Personen (früher Sachverständige / Sachkundige).

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