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Unterweisung Mitgänger-Flurförderzeugen Hubwagen Ameise

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Grundsätzlich gilt: Unternehmer dürfen nur solche Personen mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen beauftragen, die für diese Tätigkeit geeignet und unterwiesen sind.

Darüber hinaus ist eine jährliche Unterweisung aller Bediener von Mitgänger-Flurförderzeugen, Pflicht, insbesondere hier die Erstunterweisung.
Denn ein Mitgänger-Flurförderzeug kann nur sicher bedienen, wer über entsprechende Kenntnisse und ausreichende Praxis verfügt, eine gründliche Unterweisung ist daher unerlässlich.

Umfang und Dauer der Unterweisung müssen entsprechend der gerätespezifischen Gefährdung angepasst werden.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Unternehmer den Bediener von Mitgänger-Flurförderzeugen entsprechend beauftragen.

Inhalte :
Betriebsanweisung: Was gehört dazu, wie wird sie verständlich verfasst,
Gestaltung der Verkehrswege: Erst gute Wege machen den Transport sicher
Unebenheiten des Bodens, zum Beispiel durch Schlaglöcher oder Bodenwellen,
Sicherheit von Regalen und deren Standsicherheit und Prüfung
Batterieladen – Anlagen runden die Unterweisung ab

Seminar

<link http: www.diemer-ing.de seminare as_03_08.htm>

www.diemer-ing.de/seminare/as_03_08.htm

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