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Ungeschützte Rattenköder vergiften Umwelt – Strafen drohen

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Trotz strenger Vorschriften werden in vielen Kommunen und Gemeinden Rattenköder weiterhin ungeschützt in die Kanalisation eingehängt. Den Verantwortlichen drohen nun jedoch rechtliche Konsequenzen. Der Grund: Das Bundesamt für Gewässerkunde hat in Fischlebern Rattengifte nachgewiesen. Laut Rechtsexperten können Bürgermeister wie auch Betriebsleiter und andere involvierte Mitarbeiter nunmehr persönlich haftbar gemacht werden. 

Die europaweit einheitlichen Anwendungsbestimmungen zur Zulassung von hochgiftigen Antikoagulanzien sind eindeutig: Der Kontakt zwischen Giftköder und Wasser muss bei der Rattenbekämpfung unter allen Umständen verhindert werden. In der Kanalisation sowie in überflutungsgefährdeten Gebieten bedeutet dies, dass die Köder nicht ungeschützt ausgelegt bzw. eingehängt werden dürfen. 2018 veröffentlichte das Umweltbundesamt darüber hinaus die „guten fachlichen Anwendung von Nagetierbekämpfungsmitteln“. Auch hier wird klargestellt, was beim Einsatz von Rattengiftködern erlaubt ist – und was nicht. 

Dennoch werden in Deutschland weiterhin Rattenköder ungeschützt eingesetzt, um die Rattenpopulation zu bekämpfen. Welche Konsequenzen das haben kann, zeigt eine Studie, die das Bundesamt für Gewässerkunde im Auftrag des Umweltbundesamts durchgeführt hat. Dabei wurden sogar Giftrückstände in Lebern von Fischen nachgewiesen, die ausschließlich gereinigtem Wasser ausgesetzt waren. Das bedeutet: Die Rattengifte gelangen aufgrund veralteter Bekämpfungsmethoden weiterhin in die Umwelt – und lassen sich selbst in Klärwerken nicht aus dem Wasserkreislauf entfernen. Die Ergebnisse sind nicht nur schockierend, sondern dürften auch rechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen haben. 

Beweislast liegt bei Verantwortlichen 

„In jeder Kommune, in der die Giftköder ungeschützt in Gewässernähe eingesetzt werden, wird gegen die strikten Anwendungsbestimmungen verstoßen“, betont Michael Häusele, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. „Die Verantwortlichen müssen also damit rechnen, persönlich zur Rechenschaft gezogen zu werden“, erklärt Häusele. Die Beweislast liegt aufgrund der Studienergebnisse dabei nunmehr bei den Verantwortlichen wie den Bürgermeistern oder Betriebsleitern. Sprich: Wo ungeschützt Köder in Gewässernähe eingesetzt werden, muss der Anwender im Streitfall belegen, dass der Gifteintrag ins Wasser nicht von ihm verschuldet wurde. Zudem gilt, dass allein der Versuch strafbar sein kann. Die neue Sachlage dürfte auch Interessenverbände wie Umweltschützer oder Anglervereine auf den Plan rufen. Die ersten Klagen und Prozesse sind somit wohl nur eine Frage der Zeit. 

Wer Gewässer verunreinigt, macht sich strafbar 

Jeder, der ein Gewässer verunreinigt, macht sich laut Strafgesetzbuch strafbar. „Der Verstoß gegen die vorgeschriebenen Anwendungsbestimmungen für Rodentizide und die Grundsätze der guten fachlichen Anwendung können im Ergebnis den Verstößen von Landwirten gegen die gute fachliche Praxis gleichgesetzt werden“, zieht Michael Häusele Parallelen. Der Bundesgerichtshof hatte in einem Fall bereits entschieden, dass Bürgermeister für Fehler bei der Abwasserbeseitigung persönlich strafbar gemacht werden können. Auf die Verantwortlichen dürfte somit eine Prozesslawine zurollen. Andere Beteiligte wie diejenigen, die die Köder auslegen, könnten zudem als Mittäter oder wegen Beihilfe bestraft werden. Zu bedenken ist auch, dass man sich bereits strafbar macht, wenn man Gewässer und Tiere gefährdet. Dass unsachgemäß verwendete Giftköder eine Gefährdung darstellen, belegt die neue Studie. 


Köderschutzboxen schützen die Umwelt 

Um die Umwelt und damit auch sich selbst zu schützen, ist es Verantwortliche von Kommunen, Gemeinden und Betrieben in Deutschland angeraten, Köderschutzboxen einzusetzen, die den Kontakt zwischen Giftköder und Wasser verhindern. Mitunter bieten die einzelnen Hersteller sogar vernetzte Köderschutzboxen an, die zentral ausgelesen und verwaltet werden können. So lässt sich der Gifteinsatz um bis zu 90 Prozent reduzieren. Zudem sind Anwender auf der rechtlich sicheren Seite. 

Autor: Tillmann Braun, freier Redakteur

 

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