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Umsatzsteuerpflicht für kommunale Entsorger bedeutet unweigerlich Gebührenerhöhungen

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Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert die Forderung der FDP im Rahmen der Koalitionsverhandlungen eine Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Abwasserentsorger oder Abfallunternehmen einzuführen. „Eine solche Umsatzsteuerpflicht würde dazu führen, dass die Gebühren bei den Bürgerinnen und Bürgern um mehr als zwölf Prozent steigen würden. Dies kann keiner wirklich wollen, vor allem keine neue Bundesregierung, die sich eine Senkung der Abgabenlast auf die Fahnen schreiben will", so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. Er fordert die Verhandlungspartner auf, diese Idee ganz schnell wieder zu begraben.

Die Abwasser- und Siedlungsabfallentsorgung sind in Deutschland hoheitliche Aufgaben, die zu den Kernaufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge gehören. Dieser besondere Auftrag im Interesse der Bürgerinnen und Bürger macht auch deutlich, warum es hier bisher keine Umsatzsteuerpflicht gibt. Reck: „Unsere Unternehmen haben einen öffentlich-rechtlichen Auftrag, den keiner in Frage stellen sollte."

„Es gibt keinen Grund, die sehr gute Entsorgungsleistung der Kommunalwirtschaft, die in wirtschaftlich guten, wie in wirtschaftlich schlechten Zeiten einwandfrei funktioniert, hier zusätzlich zu belasten", so Reck weiter. „Gerade in der Vergangenheit hat es sich gezeigt, wie private Entsorgungsunternehmen sich die Rosinen rauspicken und danach in Zeiten mit geringeren Erlösmöglichkeiten wieder nach kommunalen Unternehmen gerufen wird."

Im Modernisierungsbericht der Bundesregierung für die deutsche Wasserwirtschaft von 2006 wurde bereits festgestellt, dass eine solche Umsatzsteuerpflicht zu einer Erhöhung der Gebühren von mindestens zwölf Prozent führen würde. Es muss auch jedem klar sein, dass eine Einführung der Umsatzsteuer nach EU-Recht nur zum vollen Steuersatz von 19 Prozent möglich ist.

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