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TVÖD Wenn der Tarifvertrag zur Bremse wird

Die Arbeit im öffentlichen Dienst gilt als sicher und attraktiv – doch nicht alles läuft rund. Wie Bauhofleiter der Bauhof-online-Redaktion immer wieder berichten, scheitert eine leistungsgerechte Bezahlung engagierter Mitarbeiter nicht selten an den starren Vorgaben des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Er lässt in der Praxis oft wenig Spielraum für individuelle Leistungsanreize. Warum ist das so – und was müsste sich ändern?

Lesedauer: min | Bildquelle: Bauhof-online.de
Von: Tim Knott

Nicht alle Betriebsleiter wollen offen über das Thema sprechen. Probleme mit dem Personalamt oder Vorgesetzten werden befürchtet. Doch egal, ob in Betrieben in Nord- oder Süddeutschland, die geschilderten Hindernisse innerhalb des TVöD ähneln sich stark. Der Sachbereichsleiter eines kommunalen Betriebs in Norddeutschland fasst den Basiskonflikt mit dem Vertrag wie folgt zusammen: „Das Grundproblem besteht darin, dass auf einem Bauhof eine Vielzahl an Beschäftigten arbeitet, die unterschiedliche Qualifikationen und Berufsausbildungen mitbringen. Der TVöD steht dem insofern entgegen, dass die Eingruppierung sich an die Tätigkeit und die dafür notwendige Qualifikation richtet. Fällt jemand durch dieses Raster, wird es schwierig, ihn für die Arbeit fair zu bezahlen, wenn er denn überhaupt eingestellt werden kann.“ Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann der TVöD also zur Hürde werden, neue Mitarbeiter zu gewinnen.

Ein Bauhofleiter aus Baden-Württemberg hat ähnliche Erfahrungen gemacht. „Ich habe einen Mitarbeiter, der ist seit 40 Jahren im Betrieb, ist selbstständig und kennt unsere Stadt besser als jeder andere“, berichtet er. „Ich habe aber keine Möglichkeit, den in die Lohngruppe 6 zu bringen.“ Aufgrund der ungleichen Vergütungsstrukturen der zahlreichen Qualifikationen von Bauhofmitarbeitern gebe es auch immer wieder Fälle, in denen Neuankömmlinge mehr Bezahlung erhielten als Arbeiter, die schon Jahre im Betrieb seien. Resultat: Die Anreize, Leistung zu bringen, fehlen. „Diese Starre innerhalb der Lohngruppen müsste weg und dafür mehr Flexibilität her“, schließt der Bauhofleiter.


Gewachsene Aufgaben – geschrumpftes Geld

Neben einer Berücksichtigung der diversen Arbeiterhintergründe gibt es noch ein ausschlaggebenderes Argument für eine Reform des TVöD: Seit Inkrafttreten des Tarifvertrags im Jahr 2005 haben sich die Verantwortlichkeiten vieler Bauhöfe verändert, jedoch spiegelt sich das nicht immer in der Bezahlung wider. „Das ist nicht wie früher, wo man einfach mal zum Rasenmähen gefahren ist. Mittlerweile sind die Aufgaben und Details, an die wir denken müssen, angestiegen“, berichtet Stefan Hangarter, Bauhofleiter im badischen Gaienhofen.

Ähnliche Probleme gibt es auch im Norden. Strukturen und Aufgaben seien mit den Jahren gewachsen. Dies sei von den Mitarbeitern aufgefangen worden, allerdings ohne die Stellenprofile entsprechend anzupassen. „So wurden teilweise Tätigkeiten übertragen, ohne dies zu melden, und somit steht man nun vor dem Problem, dass Stelleninhaber möglicherweise gar nicht die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, obwohl sie die Tätigkeit ausüben“, so der Sachbereichsleiter. Vom Personalamt erfolge dann auf Höhergruppierungsanträge oftmals die Antwort, dass die Arbeiter die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllten, „Und das wird von den Mitarbeitern als ‚ich bin dafür zu doof‘ aufgenommen.“

Tatsächlich geben einige Bauhofleiter an, dass die Entscheidungen des örtlichen Personalamts die Situation manchmal zusätzlich erschwerten, da diese oftmals nicht genug Einblicke in den Arbeitsalltag hätten, um die Qualifikationen und damit die Höherstufungen der Arbeiter zu bewerten. „Ich würde es hier einfach begrüßen, wenn die für die Bewertung zuständigen Stellen im Personalamt gemeinsam mit dem Fachamt nach Lösungen suchen, wie Stellen am besten bewertet und besetzt werden“, fasst der Sachbereichsleiter zusammen

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Wenige finanzielle Möglichkeiten

Doch welche Möglichkeiten bestehen aktuell für Betriebsleiter, Arbeiter unabhängig ihrer Lohngruppe für gute Arbeit zu belohnen? Auf Nachfrage verweist die Gewerkschaft Verdi hier auf das Recht auf persönliche Zulagen (nach § 14 TVöD), das Arbeitern zusteht, wenn ihnen vorübergehend höher qualifizierte Tätigkeiten zugewiesen werden. Auch zeitlich begrenzte Fachkräftezulagen durch den Arbeitgeber seien (ab Entgeltgruppe 5) möglich, Ziel sei hier direkt die Deckung des eigenen Fachkräftebedarfs beziehungsweise die Bindung vorhandener Mitarbeiter. Darüber hinaus können auch sogenannte Leistungsprämien (nach § 18 TVöD) als variable Vergütung zusätzlich zum regulären Gehalt ausgezahlt werden, wenn etwa ein besonderes Engagement zu würdigen ist. Diese Leistungsprämien fallen allerdings geringer aus

Also erlaubt der Tarifvertrag einige Zusatzleistungen für Arbeiter, allerdings sind diese entweder zeitlich limitiert oder bieten nur einen geringen finanziellen Ausgleich. Zwar bestehen in einigen Bundesländern noch zusätzliche Anreiz-Möglichkeiten, doch das länderübergreifende Grundproblem bleibt bestehen. Was kann also getan werden? Laut Verdi sei die Frage nach flexibleren Entlohnungsmöglichkeiten häufig Thema in Tarifverhandlungen, wann diese umgesetzt werden können, bleibt aber offen. Kurzfristig zahlt sich für Betriebsleiter also ein guter Draht zum Personalamt aus. Doch langfristig führt kein Weg an Reformen vorbei.

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