Partner

TABS: Ein Gewinn für Arbeitssicherheit

Lesedauer: min

Der Tag der Arbeitsbühnensicherheit (TABS) am 23. Juni 2010 im MAN Truck Forum in München hat mehr als 100 Teilnehmer angezogen und hat die Sicherheitsfragen rund um den Umgang mit Arbeitsbühnen erneut eindrucksvoll thematisiert.  

Kathrin Marquardt, Technische Aufsichtsperson bei der BG Metall, referierte über die Gefährdungen und Risiken beim Umgang mit Hubarbeitsbühnen: „sicherheitstechnisch hoch ausgerüstete Arbeitsmittel“, so Marquardt, „aber aus purer Nachlässigkeit, purem Leichtsinn und Unwissenheit kommt es zu Unfällen.“

In den letzten 15 Jahren habe es rund 80 tödliche Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Arbeitsbühnen gegeben (von insgesamt 800 tödlichen Unfällen), berichtet sie. Etwa zwei Drittel davon gehen auf Fehlverhalten des Bedieners zurück, 23 Prozent auf äußere Einwirkungen und 13 Prozent resultiert aus technischen Mängeln. Am eindringlichsten zeigte sie dies mit einem Bild: eine auf einem Friedhof umgekippte Arbeitsbühne, deren Ausleger sich quer über Reihen von Gräbern legt. Aufsteigen, Übersteigen, Umsteigen, Aussteigen im angehobenen Zustand ist eine häufige Absturzursache. Weiterhin empfiehlt die BG eine 5-Meter-Toleranz: Bei der Anmietung einer Arbeitsbühne sollten 5 Meter zusätzliche Arbeitshöhe als Toleranz und Sicherheit mit eingeplant werden.

Dr. Marco Einhaus, ebenfalls von der BG Metall, berichtete über Seilunterstütztes Zugangs- und Positionierungsverfahren, für Bereiche, die mit einer Arbeitsbühne nicht zugänglich sind. Er weist die etwa 5.000 Personen mit entsprechender Kletter-Ausbildung darauf hin „ein planmäßig belastetes und ein redundantes unbelastetes Sicherungsseil“ zu verwenden. Weiterhin plädierte er für bestimmungsgemäße Verwendung von Hubarbeitsbühnen: „Eine Hubarbeitsbühne ist ein Arbeitsplatz – und keine Aufstiegshilfe, kein Aufzug und kein Kran.“

Der Arbeitsmediziner Dr. Christoph Drath widmete sich dem Thema Gesundheitsschutz und Unternehmerpflichten. Die körperliche Eignung eines Bedieners von Hubarbeitsbühnen wird, laut BG Grundsatz 966 vom April 2010, zweckmäßigerweise durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Insbesondere wird Wert gelegt auf ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Hörvermögen, körperliche Beweglichkeit, gute Reaktionsfähigkeit. Zur Beurteilung der körperlichen Eignung geben die BG Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ sowie G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ wichtige Anhaltspunkte.

Technische Innovationen, die Unfälle vermeiden können, stellte Rüdiger Kopf vor, Chefredakteur der Zeitschrift Kran & Bühne: den Bronto Loadman zum Bestimmen des Bodendrucks per Knopfdruck; das SiOPS System von Niftylift, das bei zu großem Druck aufs Bedienpult die Arbeitsbühne sofort stoppt, damit der Bediener nicht Gefahr läuft, im Arbeitskorb zerquetscht zu werden; und ein speziell für Frauen entwickeltes Sicherheitsgeschirr von Tractel.

Der Richter Dr. Klaus Gregor erklärte die Haftung und Verantwortung des Unternehmers gegenüber Mitarbeitern. In einem bunten Vortrag mit viel schwarzem Humor rät er dem Unternehmer: „unbedingt mit den Mitarbeitern zusammen die Gefahren und die Maßnahmen zur Vermeidung der Gefahren verständlich aufschreiben; die Mitarbeiter unterweisen; sich vergewissern, dass die Unterweisung verstanden wurde und dafür sorgen, dass sie gelebt wird.“

Im Anschluss erläuterte Axel Gobas von Merlo Deutschland was sicherheitstechnisch zu beachten ist, wenn ein Teleskoplader mit integriertem Korb als Arbeitsbühne benutzt wird. Abschließend gab Reinhard Willenbrock von IPAF-Deutschland wertvolle Tipps für das sichere Abstützen von Arbeitsbühnen.

TABS wurde von der International Powered Access Federation (IPAF) und dem Vertikal Verlag organisiert. Der nächste TABS findet im Juni 2011 statt (<link http: www.tagung-tabs.eu>www.tagung-tabs.eu).

Dr. Marco Einhaus, BG Metall. Dr. Klaus Gregor, Richter am Landgericht Würzburg.
[1]
Socials

AKTUELL & SCHNELL INFORMIERT