Partner

“Sorgen muss sich deswegen allerdings niemand machen” Am 1. Januar 2011 tritt die DGUV Vorschrift 2 in Kraft

Lesedauer: min

Am 1. Januar 2011 tritt die DGUV Vorschrift 2 in Kraft.
“Sorgen muss sich deswegen allerdings niemand machen”
sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Im Mittelpunkt der Neuregelung stehen daher nicht ausschließlich feste Einsatzzeiten, sondern Leistungskataloge, aus denen sich die notwendigen personellen Ressourcen ableiten lassen. “Der Unternehmer kann nun wesentlich flexibler entscheiden, welche Betreuung er braucht. Er trägt damit aber auch mehr Eigenverantwortung”, so Eichendorf. “Für den Arbeitsschutz ist das eine große Chance, denn wirklich gut ist Arbeitsschutz dann, wenn er auf die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebes abgestimmt ist.”

Die Vorschrift sieht keine Übergangsfristen vor. “Sorgen muss sich deswegen allerdings niemand machen”, sagt Eichendorf. “Unsere Präventionsdienste stehen als Berater und Unterstützer bei der Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 zur Verfügung. Wenn Schwierigkeiten auftreten, muss ein Unternehmen deswegen nicht mit Sanktionen rechnen.”
Folgende Regelungen sind in der Vorschrift vorgesehen:

<link http: www.dguv.de inhalt presse q4 vorschrift2 index.jsp>

www.dguv.de/inhalt/presse/2010/Q4/vorschrift2/index.jsp

[0]
Socials

AKTUELL & SCHNELL INFORMIERT