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Sind fachgerechte Rodungsarbeiten mit der Fräse noch möglich?

Überarbeitete ATV DIN 18320:

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Rodungsarbeiten sind künftig nach der ATV DIN 18320 „Landschaftsbauarbeiten“ auszuführen.
Die Anforderungen an diese Arbeiten sind darin klar festgelegt. Hält man sich konsequent daran,
ist die Frage, ob fachgerechte Rodungen mit der bisher gebräuchlichsten Methode, dem Fräsen,
überhaupt noch ausgeführt werden können.


Der Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen, genauer die DIN 18320 „Landschaftsbauarbeiten“, grundlegend überarbeitet und erweitert. Neu ist, dass alle Haupt- und Nebenleistungen, die mit dem Oberboden zu tun haben, in dieser DIN geregelt sind. Bislang waren Oberboden- und Rodungsarbeiten in der DIN 18300 „Erdarbeiten“ festgelegt. Damit gelten für Rodungsarbeiten ab sofort die Grundsätze des Landschaftsbaus.

Tiefe und Breite: DIN 18320 mit detaillierten Vorgaben
Klarheit verschafft die ATV DIN 18320 nun zum Vorgehen bei Rodungsarbeiten. Festgelegt ist, dass der zentrale Wurzelstock sowie alles außerhalb 20 cm des Wurzelanlaufes, also des sichtbaren oberirdischen Teils, zu roden ist. Starkwurzeln mit einem Durchmesser über 10 cm müssen entfernt werden – völlig unabhängig davon, wie weit abseits des Stubbens sie liegen. Beides, also sowohl der
Wurzelstock als auch die Starkwurzeln sind bis zu einer Tiefe von 30 cm aus dem Boden zu beseitigen. Diese exakte Definition, in welcher Breite und Tiefe die Wurzeln zu entfernen sind, hat Konsequenzen für das Rodungsverfahren: Denn die Reichweite einer Fräse in die Tiefe ist beschränkt.
„Wurzelfräsen von kleiner und mittlerer Größe, die am häufigsten in Gebrauch sind, schaffen die 30 cm nur ganz knapp oder gar nicht. Insbesondere bei engen Rodungsstellen, beispielsweise in
einem städtischen Baumbeet, lassen sich Wurzelstöcke meist nur wenige Zentimeter unter Flur wegfräsen. Außerdem sind genau an diesen Stellen oft Steine und Betonreste vom Wegebau im Boden, die die Fräse beschädigen können“,
meint Hartmut Neidlein, Geschäftsführer der Wurotec GmbH & Co. KG, der über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Baumpflege verfügt. Im Gegensatz zu einer Fräse beschränkt die Reichweite eines Rodungsmessers wie der Wurzelratte, die an den Bagger angebaut wird, nur der Baggerarm. Damit kann nicht nur weit in die Tiefe gearbeitet werden, sondern es lassen sich alle relevanten Wurzeln, auch die Grobund Seitenwurzeln, entfernen.
„An die weiter außen liegenden Starkwurzeln kommt eine Fräse jedoch erst gar nicht heran“ erklärt Neidlein.

Wurzelratte ermöglicht Komplettrodungen

Die Wurzelratte ist genau zum Zweck von Komplettrodungen entwickelt worden, unabhängig von Größe und Art des Baumstumpfs:
Das Rodungsmesser entfernt den Stubben Stück für Stück und anschließend die Grob- und Seitenwurzeln. Das zerkleinerte Wurzelholz ist bei diesem Verfahren frei von Erde, lässt sich dadurch
leicht aufsammeln und, wie nunmehr in der DIN 18320 vorgeschrieben, vorschriftsmäßig lagern.
Denn neben der präzisen Entfernung schreibt die DIN 18320 auch das Lagern des Wurzelholzes vor. „Abgefrästes Material lässt sich jedoch nicht lagern, weil beim Fräsen ein Gemisch aus Wurzelholz, Erde und Steinen entsteht. Meiner Meinung nach lassen sich aus all diesen Gründen Wurzelrodungen nach der überarbeiteten DIN mit einer Fräse nicht mehr fachgerecht ausführen“, sagt Neidlein.

Auftragnehmer bestimmt sein Gerät selbst
Welches Werkzeug für die Rodung verwendet wird, legt die DIN 18320 nicht fest:
„Selbst wenn in einer Ausschreibung ausdrücklich vom Fräsen gesprochen wird, heißt dass nach der DIN nicht, dass eine Fräse verwendet werden muss“, so Neidlein.
„Wahl und Einsatz der Geräte sind – sogar ganz im Gegenteil – ausdrücklich Sache des Auftragnehmers.“

Weitere Informationen unter <link http: www.wurotec.de>www.wurotec.de

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