Für alle Baustellen, die nach dem 1.7.1998 begonnen wurden und deren voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftige gleichzeitig tätig werden, oder deren Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, einschließlich Arbeiten gefährlicher Art, tritt die Baustellenverordnung in Kraft.
Die Pflichten aus der Baustellenverordnung treffen primär den Bauherren. Architekten haben als sachkundige Beteiligte am Baugeschehen die Pflicht, den Bauherren, soweit dieser nicht selbst sachkundig ist, auf die Aufgaben hinzuweisen, die sich aus der Baustellenverordnung ergeben.
Verstöße gegen die Vorschriften werden mit Bußen und Strafen geahndet.
Der Bauherr kann die Wahrnehmung der Verpflichtungen aber auf einen Dritten, den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo), übertragen.
Der SiGeKo soll für die Koordination aller Sicherheitsbelange in Planung und Ausführung der Baustelle sorgen. Zu seinen Pflichten zählt u.a. die Erstellung und Fortschreibung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen.
5 Gründe für SiGeKO
1. Grund:
Gewerbliche und öffentliche Bauherren brauchen einen guten Ruf, um am Markt bestehen zu können... Und zum guten Ruf gehören neben Zuverlässigkeit, Qualitätsarbeit und Termintreue auch Sicherheit und Gesundheitsschutz am Bau. Sie als Bauherr haben die gesetzliche Verpflichtung nach der Baustellenverordnung, für eine professionelle Koordination auf Ihren Baustellen zu sorgen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne aufstellen zu lassen und damit die Risiken für die Beschäftigten auf Ihren Baustellen zu minimieren. Nehmen Sie Ihre Pflichten als Chance wahr!
Denn auf gut organisierten, sicheren Baustellen vermeiden Sie vielfältige Reibungsverluste:
- kein Ärger mit den Aufsichtsbehörden
- keine Störungen durch schlecht aufeinander abgestimmte Unternehmen
- keine Negativschlagzeilen durch Unfälle
2. Grund:
Haben Sie rechtzeitig einen Planungskoordinator beauftragt, bleibt dieses Risiko klein... Und das Zusammenwirken von Planern und Ausführenden auf der Baustelle funktioniert reibungsloser. Stimmt die Organisation und Koordination auf Ihrer Baustelle, stimmt die ganze Logistik. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Aufsichtsbehörden wesentlich leichter für Sie: Sie vermeiden deren Eingreifen bei Missständen auf der Baustelle, evtl. sogar Baustillstandszeiten, die Ihre Kosten in die Höhe treiben würden. Das gilt ebenso für die Verkehrssicherungspflichten des Bauherrn: hat er diese gut organisiert, ist ein bedeutendes Haftungsrisiko ausgeschaltet. Planungssicherheit schafft also beides:
- Sicherheit für die Beschäftigten auf Ihrer Baustelle
- Sicherheit in Zeitplanung und störungsfreiem Bauablauf
3. Grund:
Kosten möglichst niedrig zu halten: Aber sparen Sie nicht an der falschen Stelle... Zu Unrecht gilt manchen Bauherren die Umsetzung der Baustellenverordnung als kostentreibend und deshalb als "lästige Pflicht". Haben Sie aber einen Planungskoordinator bestellt, der schon in den Ausschreibungen auf die Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen und gemeinsamer Sicherheitseinrichtungen achtet, können Sie nachträgliche, meist weit teurere Beauftragungen vermeiden. Sie können schon in der Planung die Zusammenarbeit der verschiedenen Gewerke so organisieren, dass später kein Zeitverzug entsteht, der unvermeidlich auch zusätzliche Kosten bedeutet. Und je weniger Unfälle auf Ihrer Baustelle vorkommen, desto geringer sind die Ausfallzeiten und die damit verbundenen Folgekosten. Arbeits- und Gesundheitsschutz am Bau rechnen sich also!
4. Grund:
Gute Qualität aber entsteht nur unter guten Arbeitsbedingungen... Dazu gehören rechtzeitig geplante und koordinierte Bauabläufe, mit denen Störungen vermieden werden. Stehen sich die von Ihnen beauftragten Unternehmen gegenseitig "auf den Füßen", so erhöht sich nicht nur das Risiko des Terminverzugs, es erhöhen sich auch die Gefährdungen auf Ihrer Baustelle und damit das Unfallrisiko . Die Qualität des Bauprozesses wirkt sich direkt auf die Qualität des späteren Bauwerks aus. Und die soll schließlich für Sie als Bauherr sprechen! Wo gute Baustellenkoordination stattfindet, kann jedes Gewerk sicher und störungsfrei arbeiten und - beste Qualität liefern.
5. Grund:
Sie sind als Bauherr verpflichtet, schon in der Planungsphase Ihres Bauvorhabens eine "Unterlage für spätere Arbeiten" zu erstellen oder erstellen zu lassen... Diese Unterlage enthält
- eine Aufstellung der zu erwartenden späteren Arbeiten am Bauwerk
- eine Beurteilung der Gefährdungen
- die Auswahl sicherheitstechnischer Einrichtungen
Für die Betreiber und Nutzer des Bauwerks ist diese Unterlage von zentraler Bedeutung; denn sind die erforderlichen Vorkehrungen für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten getroffen und dokumentiert, können die Kosten hierfür deutlich gesenkt werden.
Das wirkt sich auch positiv auf die Vermietbarkeit und damit die langfristige Rentabilität des Gebäudes aus.
Das Ingenieurbüro Diemer bietet Ihnen diese SiGeKo's an.
<link http: www.diemer-ing.de weitere_dienstleistungen sigeko.html>
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