Mitarbeiterunterweisungen Das Arbeitsschutzgesetz schreibt dem Arbeitgeber vor, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Dabei hat die Unterweisung Anweisungen und Erläuterungen zu beinhalten, die auf den Arbeitsplatz bzw. den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
Ebenso verpflichtet § 4 Abs. 2 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) und der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV § 9 den Unternehmer, seine Mitarbeiter vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung zu unterweisen.
Wir führen für Sie die Unterweisung "vor Ort" in Ihrem Betrieb durch. Die zu behandelnden Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten.
Allgemeine Themen bzw. Unterweisungsinhalte sind z.B.:
- Rechte und Pflichten der Mitarbeiter
- Verkehrssicherheit
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Verhalten bei Unfällen
- vorbeugende Brandschutzmaßnahmen und Verhalten im Brandfall
- Erste Hilfe (Einrichtungen und Organisation)
- Alkohol am Arbeitsplatz
- Ordnung und Sauberkeit
- arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, wie z.B. durch Über- und Unterforderung, psychische Belastungen, Organisation der Arbeitsabläufe
Betriebsspezifische Themen können z.B. sein:
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Umgang mit Maschinen
- Transportarbeiten
- elektrische Betriebsmittel
- Lärm
- Schweißen und Schneiden
- Anschlagen von Lasten
- hochgelegene Arbeitsplätze
- Hautschutz, Hautpflege, Hautreinigung
Betriebssicherheitsverordnung
§ 9 (1) Unterrichtung und Unterweisung:
(1) | Bei der Unterrichtung der Beschäftigten nach § 81 des Betriebsverfassungsgesetzes und § 14 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit den Beschäftigten angemessene Informationen, insbesondere zu den sie betreffenden Gefahren, die sich aus den in ihrer unmittelbaren Arbeitsumgebung vorhandenen Arbeitsmitteln ergeben, auch wenn sie diese Arbeitsmittel nicht selbst benutzen, und soweit erforderlich, Betriebsanweisungen für die bei der Arbeit benutzten Arbeitsmittel in für sie verständlicher Form und Sprache zur Verfügung stehen. Die Betriebsanweisungen müssen mindestens Angaben über die Einsatzbedingungen, über absehbare Betriebsstörungen und über die bezüglich der Benutzung des Arbeitsmittels vorliegenden Erfahrungen enthalten. |
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Mit einer interaktiven Schulung sparen Sie nicht nur Zeit und Kosten, sondern fordern jeden Mitarbeiter und schaffen einen einheitlichen Wissenstand.
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E-Learning garantiert individualisiertes Lernen mit Erfolgskontrolle.
Ziel des E-Learnings ist es, die Teilnehmer aktiv in die Weiterbildung mit einzubeziehen und so einen Wissensstand zu erzielen, der bisherige Unterweisungsformen in den Schatten stellt. Das individuelle Erlernen der Inhalte am Bildschirm erhöht die Aufmerksamkeit und Konzentration jedes Einzelnen und fördert den Dialog zwischen Mitarbeitern. Die Abschlussprüfung im Hinterkopf, richten die Teilnehmer ihre Aufmerksamkeit auf das Lernmaterial und beschäftigen sich intensiv mit dem Inhalt.
Das interaktive Unterweisungsprogramm von SifaBaSolutions wurde in Zusammenarbeit mit dem Leiter der <link http: www.dkfz-heidelberg.de abt2114 sichheit.htm>Stabsstelle Sicherheit vom Deutschen Krebsforschungszentrum, Dipl.-Ing. E. Heuss,entwickelt und auf seine Praxistauglichkeit getestet.
Es bietet die Möglichkeit, verschiedene Unterweisungen zu erlernen und diese mit einer Prüfung abzuschließen. Im Anschluss an die bestandene Prüfung bekommt der Teilnehmer ein Zertifikat, das sowohl ihm als auch dem Vorgesetzten bestätigt, eine Schulung erfolgreich abgeschlossen zu haben.
Dank der Zertifikate ist die Rechtssicherheit der Unterweisung gegeben und kann jederzeit nachvollzogen werden.
Ihre Vorteile im Überblick
- Zeiteinsparung
- Organisatorische Entlastung der Sicherheitsfachkraft
- Qualifiziertes Wissen wird direkt an die Mitarbeiter weitergegeben
- Die Abschlussprüfung gewährleistet die Aufmerksamkeit jedes Mitarbeiters
- Der Dialog über sicherheitsrelevante Themen wird gefördert
- Die beweisfähige Dokumentation gewährleistet die Rechtssicherheit des Lernprogramms
- Die Inhalte genügen der Anforderung nach BGR A1
Das multimediales Fortbildungsmaterial soll Ihren Mitarbeitern helfen, sich besser in ihrer Arbeitsumgebung zurecht zu finden, Gefahren zu erkennen und die richtigen Schutzmaßnahmen anwenden zu können.
Und alles was Sie dazu brauchen ist ein Internet- oder Intranetanschluß, einen Internetbrowser und eine entsprechende Lizenz von uns.
Unterweisung zu jedem Anlass:
Unabhängig davon, ob die Unterweisung ein für den Mitarbeiter neues Thema ansprechen soll, ob sie ein Thema wiederholt oder ob die Unterweisung aus einem bestimmten Anlass durchgeführt wird,
unser interaktives Lernmaterial passt zu Ihren Bedürfnissen.
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