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Sicherheit im Unternehmen: Befähigte Person zur Prüfung von Hubarbeitsbühnen

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Der Arbeitgeber hat seine Hubarbeitsbühnen regelmäßig auf seine Sicherheit zu prüfen. Die neue Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ihn, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sowie die BGR 500 schreiben eine Prüfung von mobilen Hubarbeitsbühnen durch eine befähigte Person vor.

Regelmäßige Wartung und sachkundig geprüfte Hubarbeitsbühnen, sind wichtige Grundvoraussetzungen für einen wirtschaftlichen und unfallfreien Betriebsablauf. Es wird dadurch das Risiko von Unfällen gemindert und somit unnötige Ausfallzeiten vermieden.

Die Prüfung an Hubarbeitsbühnen dürfen ausschließlich nur Befähigte Personen durchführen - Personen, die aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten, ggf. instandsetzen dürfen.

In dem zweitägigen Sachkundigen-Seminar am 13.-14.11.2012 im Haus der Technik, Essen, lernt der Teilnehmer neben den umfassenden rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes die Bauvorschriften kennen. Der Teilnehmer erfährt die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person.

Detaillierte Informationen finden Interessierte unter:

http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H020-11-844-2.html

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