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Arbeitsschutz Sicherheit beim Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

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Von: Markus Tischendorf

Hubarbeitsbühnen sind auf Baustellen, in der Industrie sowie im Handwerk mittlerweile unverzichtbar. Ihre Vorteile liegen auf der Hand: Die Maschinen sind flexibel einsetzbar und fast überall verfügbar. Aber hinsichtlich der Sicherheit beim Umgang mit den immer moderner werdenden Maschinen ist so einiges zu beachten.

Bestimmungsgemäße Verwendung

Hubarbeitsbühnen sind grundsätzlich sicher. Sie besitzen ein CE-Zeichen des Herstellers und werden unter Berücksichtigung einschlägiger Normen konzipiert und gebaut. Sicherheit setzt aber voraus, dass die Geräte ausschließlich von qualifizierten Personen gesteuert werden. Wie mit Staplern und Kranen ereignen sich mit Hubarbeitsbühnen häufig Arbeitsunfälle, weil diese nicht bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Was im Einzelfall „bestimmungsgemäß“ bedeutet und was nicht, kann der Betreiber (= Arbeitgeber) des Geräts dem Betriebshandbuch des Herstellers entnehmen. Dabei ist jede Maschine anders, teilweise auch nur hinsichtlich weniger Details. Aber was bedeutet es, wenn es genau auf dieses Detail ankommt?

Ausbildung der Bediener

Für Bediener von Hubarbeitsbühnen gibt es eine gesetzliche Ausbildungspflicht. Auch wenn der Gesetzgeber nur Mindestanforderungen formuliert hat, haben die zumeist eintägigen Schulungen des Fahrpersonals die Arbeitssicherheit in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Die Ausbildung der Bediener erfolgt in Theorie und Praxis, danach findet eine Abschlussprüfung sowie eine Fahrprobe statt. Im Anschluss darf der Bediener vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt werden, das erfolgt üblicherweise in Form eines betrieblichen Fahrausweises. Doch obwohl viele Fahrer nachweislich ausgebildet und beauftragt sind, ereignen sich immer wieder schwere Unfälle mit den Maschinen.

Schäden seltener als Fehlverhalten

Einerseits sind Schäden auf den schlechten Zustand der Maschinen aufgrund mangelhafter Wartung, bzw. Prüfung zurückzuführen. Aber dies ist glücklicherweise eher selten der Fall. Trotz rauer Einsatzbedingungen und schlechter Witterung, kann der technische Zustand vieler Hubarbeitsbühnen als „gut“ bezeichnen werden. Auch der große Anteil von Mietgeräten spielt dieser Tatsache in die Karten, schließlich werden die Maschinen vor und nach jeder Bereitstellung an den Kunden fachkundig geprüft.

Andererseits werden Arbeitsunfälle überwiegend durch persönliches Fehlverhalten der Beschäftigten verursacht. Schätzungen zufolge, geht ein Anteil von 65 Prozent und mehr auf dieses Unfallszenario zurück. Und: Für Hubarbeitsbühnen trifft dies leider genauso zu. Regelmäßige Unterweisungen und Einweisungen der Bediener sind deshalb unverzichtbar, besonders beim Einsatz neuer Geräte und sogenannter „Fremdmaschinen“ von Mietstationen und dergleichen.

Umsturz der Maschine vermeiden

Viele Hubarbeitsbühnen verfügen über Stützen, die für die jeweilige Stabilität am Einsatzort sorgen. Werden Stützen nicht vollständig oder fehlerhaft eingesetzt, droht die Maschine umzustürzen. Werden die Bodenverhältnisse vor Ort nicht berücksichtigt, ergibt sich dasselbe Risiko. Ein weicher Untergrund kann die großen Stützkräfte nicht aufnehmen, das Gerät kippt zur Seite. Vermeiden lässt sich dies mit Unterlegplatten und, oder stabilen Holzbohlen, die unter die Stützteller gelegt werden. Unterlegplatten und Holzbohlen sollten möglichst immer eingesetzt werden. Schließlich ist meist nicht bekannt, ob sich Hohlräume (z. B. Kabelschächte, Abwasserleitungen) im Boden befinden, die unter Last schlagartig nachgeben können. Beachtliche 80 Prozent des Maschinengewichts können je nach Betriebs- und Rüstzustand auf einer einzelnen Stütze lasten, unter Umständen also mehrere Tonnen. Ein ordentlicher Unterbau verteilt also nicht nur die enormen Stützkräfte, sondern er dient außerdem dem Schutz empfindlicher Bodenbeläge – innen wie außen.

Stützen fachkundig einsetzen

Leider zählen Umstürze der Maschine zur häufigsten Ursache für schwere und tödliche Unfälle mit Hubarbeitsbühnen. Daher sind die Sicherheitshinweise des Herstellers zur standsicheren Aufstellung des Fahrwerks konsequent zu beachten. Hydraulische Stützeinrichtungen wirken beispielsweise in vertikaler Richtung, d.h. senkrecht auf den Boden. Die Abstützfläche wird zusätzlich vergrößert, wenn die Stützen aus dem Fahrwerk herausgezogen werden. Dies kann kraftbetrieben (meist hydraulisch) oder manuell erfolgen. Auch sollte nicht versäumt werden, die Stützen ordentlich zu verbolzen, sofern dies nicht automatisch erfolgt.

Moderne Hubarbeitsbühnen verfügen meist über mehrere verschiedene Stützvarianten, sodass zum Beispiel in beengten Bereichen (= Abstützung in Fahrzeugkontur) sowie in der Nähe des Straßenverkehrs (= einseitige Abstützung) problemloses Arbeiten möglich ist. Schräg- und Klappstützen funktionieren ähnlich wie andere Hydraulikstützen, jedoch ist das Unterbauen der Stützteller etwas schwieriger. Auf die mittige Ausrichtung der Stützen in Bezug zum Unterbau ist zu achten, auch wenn die Endposition der Stützen vorher nur geschätzt werden kann. Abschließend sei erwähnt, dass bei den allermeisten Geräten das Fahrwerk „freigehoben werden“ muss. Das heißt, die Räder dürfen also keinen Bodenkontakt mehr besitzen. Mithilfe einer Nivelliereinrichtung (z.B. Dosenlibelle) erfolgt die waagerechte Ausrichtung des Fahrwerks – ebenfalls eine unverzichtbare Sicherheitseinrichtung.


Tragfähigkeiten beachten

Die Nennlast der Hubarbeitsbühne ist im Korb deutlich gekennzeichnet. Sie gibt Auskunft über die maximalen Gewichte, um gerade noch sicher zu arbeiten. Viele Faktoren beeinflussen die Standsicherheit der Arbeitsmittel, so unter anderem

  • die Reichweite des Auslegers und
  • die Zuladung innerhalb der Arbeitsbühne.

In Kilogramm wird die Nennlast angegeben, bestehend aus Werkzeug, Material und Anzahl der Personen im Korb. Bei Erreichen der gerätespezifischen Lastgrenzen schaltet der sogenannte Lastmomentbegrenzer alle gefährlichen Auslegerbewegungen ab. Dadurch bleibt das Standmoment stets größer als das Lastmoment, die Maschine steht stabil und sicher.

Vor jedem Arbeitsbeginn sind alle Sicherheitsfunktionen des Arbeitsgeräts optisch oder funktional zu überprüfen. Wie dies im Einzelfall genau geschieht, steht im Betriebshandbuch der jeweiligen Maschine. Und hier gibt es durchaus erhebliche Unterschiede. Keinesfalls dürfen Endschalter, Hydraulikventile oder andere Messwertgeber (z.B. für Druck, Länge oder Winkel) eigenständig verändert oder sogar manipuliert werden. Manipulationen an Sicherheitseinrichtungen gefährden die Funktionsweise erheblich, tragende Bauteile können überlastet werden und brechen. Nicht selten gehen solche Ereignisse mit dramatischen Folgen einher.

Achtung: Überlast ist grundsätzlich zu vermeiden! Besonders die Übernahme von Lasten in der Höhe kann zum Umsturz der Maschine führen, weil der Lastmomentbegrenzer dabei nicht wirksam ist.

Abstürze von Personen

Bei Unfalluntersuchungen lässt sich oft der Absturz von Personen feststellen. Dabei sollten die Personen doch eigentlich durch den Seitenschutz des Korbs gesichert sein. Tatsächlich sind sie das auch, sofern nicht

  • im Korb unzulässig geklettert,
  • der eigene Stand durch Hilfsmittel (z.B. Kisten) erhöht oder
  • aus der angehobenen Arbeitsbühne ausgestiegen wird.

Dass ein solches Verhalten verboten ist, versteht sich von selbst. Dennoch führt besonders das Aus- und Übersteigen auf benachbarte Gebäude oder Dächer immer wieder aufs Neue zu schweren Absturzunfällen. Stürze aus der Höhe werden zudem durch den sogenannten Peitscheneffekt verursacht, bei dem Personen aus dem Korb herausgeschleudert werden. Dieses Risiko ist besonders bei Maschinen mit einem Teleskop- oder Gelenkteleskopausleger zu beobachten, verursacht durch Fahrzeug-Kollisionen oder das Hineinfahren in ungesicherte Bodenöffnungen. Daher ist das Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) in den meisten Hubarbeitsbühnen vorgeschrieben. Diese kann als Auffanggurt mit einem geeigneten Verbindungsmittel oder in Form eines Höhensicherungsgeräts ausgeführt sein. Bei der Auswahl und Beschaffung von PSAgA sollten sich betreffende Personen zuvor beraten lassen. Denn, nicht jede Ausrüstung ist für den beschriebenen Anwendungsfall geeignet. Benutzer von PSAgA sollten zusätzlich zur Unterweisung den richtigen Umgang mit der Ausrüstung durch praktische Übungen erlernen.

Achtung: Häufig wird auf den Rand des Korbs gestiegen, weil die Arbeitshöhe nicht ausreicht. Die vom Hersteller genannte Arbeitshöhe entspricht nicht der Plattformhöhe, sondern beinhaltet einen Zuschlag von zwei Metern (entspricht in etwa einer erwachsenen Person mit ausgestrecktem Arm). Bei der Auswahl der Hubarbeitsbühne ist dieser Sachverhalt zu beachten.

Neue Sicherheitskonzepte

Der dritte Unfallschwerpunkt beim Umgang mit den Arbeitsgeräten ist das Quetschen von Personen. Meistens werden Gegenstände der Umgebung übersehen oder zu spät erkannt – der Bediener quetscht sich in solchen Fällen selbst ein. Einige Hersteller haben auf dieses Unfallszenario bereits reagiert und bieten spezielle Sicherheitskonzepte an, um die Arbeitssicherheit zu verbessern. So zum Beispiel eine über dem Bedienpult angeordnete (horizontale) Not-Halt-Leine, die im Ernstfall alle gefährlichen Bewegungen stoppt. Dabei funktioniert das System ähnlich wie ein herkömmlicher Not-Aus-Schalter, nur eben als Reißleine. Durch das Einrasten der ausgelösten Reißleine in ihre Schutzstellung wird die Steuerung wieder freigegeben.

Auch andere Sicherheitskonzepte beruhen auf dem aktiven Kontakt mit Gegenständen oder Körperteilen. Hierzu gehören insbesondere „Anfahrleisten“ oder „Schutzstäbe“, die ebenso wie ein Notschalter reagieren. Anfahrleisten werden beispielsweise als schwarz-gelbe Schaumpolsterprofile ausgeführt, die in unterschiedlichen Ausführungen sowohl horizontal als auch vertikal am Korb angebracht werden können. Im Schiffs- und Flugzeugbau kommen Anfahrleisten oft zur Anwendung, nicht zuletzt um Sachschäden zu vermeiden. Zusätzlich montierte Schutzkörbe konnten sich bislang nicht durchsetzen, da ihre Wirkung auf den Bediener beschränkt bleibt. Zudem wird die Zugänglichkeit der Maschine stark eingeschränkt. Enge Arbeitsstellen sind eventuell nicht mehr erreichbar.

Zubehör-Anbauteile

Vorsicht ist bei Zubehör-Anbauteilen geboten, für die seitens des Herstellers keine Freigabe vorliegt. Bohrgestänge, Lastaufnahmemittel (z.B. Vakuumheber für Flachglas) sowie Haltevorrichtungen für Tafeln oder Rohre belasten die Konstruktion zusätzlich. Unter Umständen treten dynamische Kräfte auf oder die Windangriffsfläche wird deutlich erhöht – beides sind unerwünschte Effekte. Betreiber von Hubarbeitsbühnen sollten deshalb vorher prüfen, welche Einsatzmöglichkeiten durch den Hersteller zulässig sind.

Achtung: An der Hubarbeitsbühne dürfen keine konstruktiven Veränderungen vorgenommen werden. Zusätzliche Anbauten sind nur erlaubt, wenn eine Freigabe des Herstellers vorliegt.

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