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Seminare zu Ladungssicherung im Kurzstrecken- und Verteilerverkehr

„Das ist so schwer, das bewegt sich schon nicht.“

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Wer kennt nicht die Situation: Schnell noch die Schaufel auf die Ladefläche geworfen, den Minibagger auf den Anhänger gefahren, den Absetzcontainer auf das Fahrzeug gestellt. Dem anschließenden Sichern gegen ein Verrutschen wird nur noch wenig Bedeutung beigemessen. Keine Zeit, fehlende Fachkunde und Erfahrung sind hierfür die wesentlichen Gründe.

Gerade bei kurzen Strecken und Fahrten in der Stadt wird es mit der Ladungssicherung oft nicht so genau genommen. Deshalb steigen die Warnmeldungen in den Verkehrsnachrichten, die auf verlorene oder den Verkehr gefährdende Gegenstände jeglicher Art hinweisen.

Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Auf jedem Fahrzeug - ob Pkw oder Lkw - ist die Ladung zu sichern. Dies gilt auch für Materialien kommunaler Dienstleistungen wie Gasflaschen, Minibagger, Rasenmäher, Sand, Betonrohre oder Absetzcontainer. Das Gesetz macht keine Ausnahme und legt als Verantwortliche nicht nur Kraftfahrer und Fahrzeughalter, sondern auch den Verlader fest.

Zwei Dinge werden häufig unterschätzt:
- Die Naturgesetze, die beim Transport auch auf die Ladung wirken.
Es existiert noch immer ein weit verbreiteter Irrglaube, dass sich schwere Ladung in normalen Verkehrssituationen wie Kurvenfahrten oder Bremsmanöver nicht bewegen kann.
- Das Umsetzen der Ladungssicherungsmaßnahmen im Alltag. Wer kennt vor Ort alle geltenden Normen sowie Regeln und kann diese auf unterschiedliche Fahrzeuge und Ladegüter entsprechend anwenden?

Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung ist keine „Hexerei“, hat aber einen wesentlichen Einfluss auf die Verkehrs- und Arbeitssicherheit. Dies bedeutet, dass hiervon nicht nur andere Verkehrsteilnehmer sowie das Be- und Entlade-Personal profitieren. Letztendlich dauert die Sicherung nicht lange, rettet jedoch unter Umständen Menschenleben und spart Geld. Angesichts von Versicherungsschäden im dreistelligen Millionenbereich pro Jahr und Vertrags-Klauseln, durch die Versicherer bei Fahrlässigkeit nicht zahlen müssen, eine lohnende Investition.

Spezielle Seminare, angelehnt an die VDI-Richtlinie 2700 ff., für Kleinfahrzeuge, z.B. Kehrichtsammelwagen, Erdbaumaschinen und Absetzcontainer helfen Ihnen bei einer effizienten Ladungssicherung. Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Dr. Obladen und Partner
Hans-Peter Lambertz

Büro Kaarst, Kreuzstraße 54a, D-41564 Kaarst

Tel         +49 (0) 2131 3815 22,      Fax         +49 (0) 2131 3815 23

Email    lambertz@obladen.de,               Web      www.obladen.de 

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