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„Schutz und Hygiene am Arbeitsplatz“ bei der A+A in Düsseldorf

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Schutz und Hygiene am Arbeitsplatz spielen durch die Pandemie eine noch bedeutendere Rolle als je zuvor. Was die aktuellen Entwicklungen für Arbeitnehmer vor Ort in der Firma oder Zuhause im Homeoffice bedeuten, wird als wichtiges Thema bei der A+A 2021 in Düsseldorf diskutiert. Die international führende Fachmesse mit ihrem Kongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, wird vom 26. bis 29. Oktober stattfinden. Experten aus Politik, Forschung und Praxis des Arbeits- und Gesundheitsschutzes tauschen sich vor Ort und auf digitalen Wegen aus.

Um trotz der Corona-Krise weiterarbeiten zu können, hat der Arbeitsschutz in Deutschland schnell reagiert: Knapp einen Monat nach Beginn der Pandemie wurde ein branchenübergreifender Mindeststandard durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geschaffen, den man dann mit konkreten Schutzmaßnahmen in der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzregel unterfütterte. Dieser wird ständig aktualisiert und zeigt bis heute auf, unter welchen Bedingungen Menschen in Betrieben aktiv werden können. Der zentrale Begriff in diesem Zusammenhang lautet: Gefährdungsbeurteilung. Unternehmen müssen beachten, dass das Risiko einer Corona-Infektion zu den Gefährdungen hinzukommt, denen Beschäftigte im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind.

Technik und Organisation des Arbeitsschutzes

In verschiedenen aktuellen Analysen hat sich die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit dem Arbeitsschutz in der Corona-Krise beschäftigt und untersucht, welche Schutzmaßnahmen umgesetzt und eingehalten werden. Das Ergebnis auf der Grundlage von Daten des sozio-ökonomischen Panels (SOEP) mit mehr als 3.000 Antworten: Abstand zu halten und die Pflicht eine Maske zu tragen, ist in deutschen Betrieben ebenso normal geworden wie Nies- und Hustenetikette und regelmäßiges Händewaschen. Organisatorische Maßnahmen wie flexible Arbeitszeiten oder die Umgestaltung von Aufgaben und Teams werden indes offenbar weniger genutzt. Von der BAuA wird dies kritisch gesehen, denn schließlich sollen Technik und Organisation zunächst die Person schützen, bevor diese selbst Maßnahmen ergreift – ganz im Sinne des TOP-Prinzips, das auch im Arbeitsschutzgesetz verankert ist.


Hybrides Arbeiten

Wie dieser Grundsatz in der Praxis umgesetzt werden kann, zeigt sich am Beispiel der AVR UmweltService GmbH in Sinsheim. Geschäftsführer Peter Mülbaier findet es folgerichtig, dass die Arbeit von Menschen infolge der Pandemie neu organisiert werden muss und erklärt hierzu: „Wir gehören als Entsorgungsunternehmen für gewerbliche Abfälle und Energieversorger mit Kraftwerken und Solarparks im Rhein-Neckar-Kreis zur wichtigen Infrastruktur. Der Betrieb muss laufen, ohne dass die 160 Mitarbeiter durch eine mögliche Erkrankung gefährdet werden.“ Mülbaier machte die Neuorientierung zur Chefsache und verleiht den Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen, dadurch besondere Bedeutung. Gemeinsam mit einem Krisenstab verwirklicht der Geschäftsführer eine Strategie, die dem Unternehmen durch die Erfahrung der Pandemie-Monate nun neues Handwerkszeug für die Zukunft mitgegeben hat. Um Kontakte radikal zu reduzieren, wurden zunächst rund 80 Prozent der Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. Inzwischen arbeiten viele hybrid – teils zuhause, teils in der Firma – und melden ihre Zeiten via App. Geschäftsführer und Prokuristen befinden sich nie alle gleichzeitig an einem Ort und tauschen sich in Videokonferenzen aus, um Ausfälle durch Erkrankungen zu vermeiden.

Firmen-Newsletter und ungewöhnliche Maßnahmen

Die Entsorgungsfahrzeuge fahren mit identischen Teams in versetzten Schichten. Hierzu erklärt Mülbaier: „Selbst wenn eine aufgrund einer Infektion ausfallen sollte, kommt die nächste rasch hinterher.“ Über aktuelle Entwicklungen im Zuge von Corona informiert der firmeninterne Krisenstab alle Beschäftigten mit einem regelmäßigen Newsletter: „So kennt jeder die geltenden Bestimmungen und weiß, was zu tun ist“, sagt der Geschäftsführer. Seine ungewöhnlichste Aktion: Er ließ ein Bett in einem der Kraftwerke der AVR aufstellen, falls ein Mitarbeiter dort in Quarantäne gehen muss. Bisher blieb es unbenutzt, wie auch ansonsten Corona-Ausbrüche verhindert werden konnten.

Lutz Lehmann vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Arbeitshygiene (DGAH), einem interdisziplinären Fach- und Berufsverband für umfassenden Arbeitsschutz und Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Wegner und Lehmann, steht dem Unternehmen unterstützend zur Seite. Der Arbeitsschutzexperte lobt wie viele seiner Kollegen (laut einer BAuA-Umfrage) die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzregel und schätzt sie als „grundsolide“ ein. Auf ihrer Basis entwickelte er das Instrument zu Gefährdungsbeurteilungen für jeden Bereich des Entsorgungsunternehmens: Exceltabellen mit den jeweils notwendigen Maßnahmen, die der Geschäftsführer überprüfen und nach einem Ampelprinzip sehen kann, ob die Maßnahmen umgesetzt sind (grüne Markierung) oder noch Klärungsbedarf besteht (gelbe Markierung). Ein Beispiel für eine umgesetzte Maßnahme: Die fünf Personen im Vertriebsaußendienst sind in versetzten Schichten tätig und haben ausreichend Abstand zueinander, weil es keine Doppelarbeitsplätze gibt.

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