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Sächsische Kommunen müssen Einwohner nicht am Straßenbau beteiligen

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Kommunen in Sachsen sind nicht verpflichtet, ihre Einwohner für den Straßenbau bezahlen zu lassen. Das hat das Oberverwaltungsgericht klargestellt. Die Richter erklärten, es stehe den Gemeinden frei, Straßenbau-Beiträge zu erheben. Eine Pflicht sei vom Gesetzgeber nicht gewollt. Zugleich könnten die Kommunen per Satzung auch Beiträge erheben, die deutlich unter dem Höchst-Satz von 75 Prozent lägen. Das Oberverwaltungs-Gericht gab damit der Gemeinde Ralbitz-Rosenthal im Landkreis Kamenz Recht. Diese hatte ihre Bürger nur mit einem geringen Beitrag am Straßenbau beteiligt. Dies hatte der Landkreis beanstandet und dagegen geklagt.

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