Nach Meinung der Kritiker werden mit der neuen Bestellungsverordnung nicht nur Meister und Techniker benachteiligt, sondern auch eine Steigerung der Qualität in Spezialgebieten verhindert. Durch die einseitige Aufnahme der "Gartendenkmalpflege" als einziges abweichendes Fachgebiet, bleibt die Spezialisierung des Landschaftsbaus in den Bereichen Schwimmteichbau und Bauwerksbegrünung unberücksichtigt.
Gleichzeitig wird von Sachverständigen in Zukunft planerische Kompetenz verlangt, die aber nicht Teil der Ausbildung von Meistern und Technikern ist. Fachagrarwirte werden erst gar nicht erwähnt, so dass diese im Bereich Baumpflege gar nicht mehr Sachverständige werden können. Das befürchtet zumindest Bodo Siegert, öbv Sachverständiger aus Nürnberg. Insgesamt scheint der Entstehungsprozess der Bestellungsverordnung stark von einzelnen Interessengruppen geprägt gewesen und im Sinne des GaLaBau nicht optimal moderiert worden zu sein. Dieser Verdacht drängt sich insbesondere nach dem offensichtlich vollkommen irrelevanten Treffen des BGL mit Kritikern auf. Die nächste Chance, die Bestellungsvberordnung zu verändern, besteht erst wieder in fünf Jahren. DEGA GALABAU, 2. März 2011