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Regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel EUP

Regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

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In letzter Zeit gab es Unsicherheiten in bezug auf die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel durch unterwiesende Personen.

Die TRBS (Technische Regel zur Betriebssicherheitsverordnung) 1203 Teil 3 konnte so verstanden werden, dass der Einsatz unterwiesener Personen nicht mehr möglich ist.

Inzwischen ist diese Unsicherheit durch Klarstellungen in der TRBS 1201 ausgeräumt.

Neben der Betriebssicherheitsverordnung und den zugehörigen Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung – die gerade zur Zeit häufigen Überarbeitungen unterliegen – gilt weiterhin die Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sind auch weiterhin durch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) möglich, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:

1.Arbeit der EUP unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
2.Mindestens eine jährliche Unterweisung der EUP durch eine Elektrofachkraft
3.Einfach zu bedienendes Messgerät mit eindeutiger Anzeige

<link>www.diemer-ing.de/arbeitsmittelpruefungen/uvv_bgva3.html

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