Scharfe Kritik vonseiten der GaLaBau-Verbände
Auf der Website des Bundesverbands Garten- Landschafts- und Sportplatzbau e. V (BGL) heißt es: „Es wurden seitens des BGL […] auf höchster politischer Ebene bis hin zu den Bundesministern Wissing, Özdemir und Lemke alle Hebel in Bewegung gesetzt, um eine Klarstellung zu erreichen, dass auch der Garten- und Landschaftsbau mit seinem Werkverkehr als dem Handwerk vergleichbarer Beruf im Sinne des Gesetzes von der Mautpflicht zu befreien ist.“ Selbst Präsident Thomas Banzhaf findet deutliche Worte: „Das Ministerium diskriminiert mit seiner Entscheidung eindeutig den GaLaBau. Nach dem Gesetzeswortlaut ist der Werkverkehr zwischen Baustelle und Bauhof von der erweiterten Maut ausgenommen. Deshalb muss der GaLaBau auch in die Liste der Ausnahmen aufgenommen werden. Niemand kann ernsthaft glauben, dass die grüne Branche zum Gütertransportgewerbe gehört!“
Führende Politiker schließen sich an
Auch verschiedene Regierungs-Vertreter kritisieren die Entscheidung. Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, sieht ebenfalls eine Ungleichbehandlung: „Handwerk ist Handwerk. Da müssen gleiche Regeln für alle gelten. Dachdecker, Maurer oder eben unsere Garten- und Landschaftsbauer: Alle arbeiten Hand in Hand an Bauprojekten und transportieren Material zur selben Baustelle. Wenn die einen völlig zurecht mautfrei zur Baustelle kommen, sollen Gartenbaubetriebe für denselben Weg auch keine Maut bezahlen müssen. […] Diese ungleiche Behandlung im Mautgesetz sollte rasch beseitigt werden.“
In einer Stellungnahme wird auch die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber deutlich: „Betriebe des Gartenbaus und des Garten- und Landschaftsbaus erzeugen mit handwerklicher Arbeit Pflanzen, Lebensmittel oder gestalten Gärten und Freizeitanlagen. Aber ihr Material- oder Maschinentransport soll in Kürze nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums mautpflichtig werden. Das verzerrt nicht nur den Wettbewerb, sondern verstößt gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung.“
Ministerium weist Schuld von sich – GaLaBau muss Maut bezahlen
Es liegt sogar ein vom BGL in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vor, das die kritischen Aussagen bestätigt. Prof. Dr. Matthias Knauff, Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), unterstützt darin den GaLaBau: „Es zeigt deutlich, dass die Mauterhebung auf den Garten- und Landschaftsbau gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Denn: Die Tätigkeiten im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und die des Handwerks sind vergleichbar. Das für die Baustellen benötigte Material und die Arbeitskräfte werden – wie im Handwerk – an Ort und Stelle gebracht. Dieser Werkverkehr ist nicht von dem des Handwerks zu unterscheiden.“
BGL kündigt weitere Schritte an
Problem: Der GaLaBau ist nicht in der HwO aufgeführt, und im BIBB-Verzeichnis wird er nicht der Kategorie „Handwerk“, sondern der Kategorie „Landwirtschaft“ zugeordnet. Außerdem nehme das BALM selbst dabei keine Einordnung vor. Für den GaLaBau fällt das Fazit des Ministeriums deshalb ernüchternd aus: „Die in dem genannten Gutachten vorgetragenen Argumente führen aus Sicht des BMDV nicht dazu, dass der Landschafts- und Gartenbau unter den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 BFStrMG zu fassen wäre.“ Autobahn-Fahrten mit GaLaBau-Fahrzeugen über 3,5 Tonnen sind deshalb nun mautpflichtig.