Die Initiative, die im April 2008 startete, biete finanzielle Zuschüsse und eine Beratung, so Thomas Unnerstall, Geschäftsführer für Vertrieb und Handel bei den Stadtwerken auf einer Pressekonferenz. "energie2010" besteht aus fünf Bausteinen: Förderprogramme für Erdgas und Solar, für Mini-Blockheizkraftwerke (Mini-BHKW) und für Wärmepumpen. Zwei weitere Bausteine stellen der Ausbau der Fernwärme und das neue Produkt Bioerdgas dar.
Der Verbraucher wird zum Stromproduzenten
Mit der Akzeptanz der Fernwärme sei man zufrieden. So habe man hier das selbst gesteckte Ziel bereits fast erreicht. Nachgefragt seien aber besonders die Mini-BHKW. Die Stadtwerke hatten sich vorgenommen, bis zum Ende der Initiative im Dezember 2010 30 solcher Anlagen zu fördern, bislang seien nun bereits 36 Förderanträge eingegangen.
"Ein Mini-BHKW erzeugt neben der Wärme auch Strom. Bei der normalen Energieerzeugung, zum Beispiel einem Atomkraftwerk, wird ein Drittel der Energie in Strom umgesetzt, zwei Drittel in Wärme. Diese zwei Drittel gehen normalerweise verloren. Das Mini-BHKW erzeugt nun Wärme, wenn sie benötigt wird, zugleich produziert es aber auch Strom. Dieser Strom wird entweder direkt im Haus verbraucht oder in das Energienetz eingespeist - der Verbraucher wird so zum Stromproduzenten", erläuterte Holger Ochs, Energieberater der Stadtwerke die Vorteile dieses Modells.
Mini-BHKW und Wärmepumpen nicht universell einsetzbar
"Allerdings passt nicht jede Heizform zu jedem Gebäude", stellte Unnerstall klar. "In einem Einfamilienhaus ist ein Mini-BHKW nicht zu empfehlen. Sie sind schlicht zu groß", erklärte Ochs. Auch Wärmepumpen seien nicht universell einsetzbar. "In Wasserschutzgebieten - und weite Teile Karlsruhes sind das - ist ihr Einsatz nicht erlaubt, außerdem braucht man bestimmte Böden", so Unnerstall.
Ziel der Initiative sei es, dem Verbraucher zu helfen, den gesetzlichen Bestimmungen Folge zu leisten. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz des Bundes schreibt für Neubauten einen gewissen Anteil an erneuerbaren Energien verbindlich vor. Das 2010 in Kraft tretende Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes enthalte eine entsprechende Regelung für Altbauten. Wer im nächsten Jahr seine Heizung austausche, müsse sich an die neuen Vorschriften halten.