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PROFESSIONELLER MITARBEITER-SCHUTZ Sicher Arbeiten mit Bockgerüsten

Gerüste erleichtern das Arbeiten in unterschiedlichen Höhen. Neben Systemgerüsten werden auf Baustellen für geringe Arbeitshöhen oft Behelfsgerüste, sogenannte Bockgerüste eingesetzt. Sie bestehen aus mindestens zwei Gerüstböcken, dem Gerüstbelag sowie – in Abhängigkeit von der Arbeitshöhe – gegebenenfalls einem dreiteiligen Seitenschutz. Der Aufstieg gelingt mithilfe einer Anlegeleiter, die gegen Abrutschen und seitliches Kippen zu sichern ist. Stehleitern sind als Aufstieg nicht zulässig. Sie bieten beim Übersteigen keinen festen Halt und können leicht zur Seite wegkippen.

Lesedauer: min | Bildquelle: Markus Tischendorf, Fa. Schake
Von: Markus Tischendorf

Auch wenn Bockgerüste im Vergleich zu anderen Gerüst-Bauformen wie beispielsweise Fassaden-, Fahr- oder Hängegerüsten verhältnismäßig einfache Baukonstruktionen sind, erfordert ihr Einsatz einigen Sachverstand. Verständlich, dass Gerüste nur von fachkundigen Personen auf-, um- und abgebaut werden dürfen. Fachkundige Personen sind z.B.

- gelernte Gerüstbau-Handwerker oder
- Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Baugewerbe und zusätzlichen Gerüstbau-Kenntnissen.

Vor der erstmaligen Verwendung von Behelfsgerüsten ist eine Sichtkontrolle durch eine „qualifizierte Person“ durchzuführen. Diese Person muss in der Lage sein, den betriebssicheren Gerüstzustand beurteilen zu können. Es wird empfohlen, die hierfür beauftragte Führungskraft durch den Arbeitgeber schriftlich zu benennen. Zu beachten ist, dass Versäumnisse beim Gerüstaufbau zu schweren Verletzungen durch Absturz oder zum Verlust der Standsicherheit des Gerüstes führen können.


Gerüstböcke aus Stahl oder Holz

Gerüstböcke können aus Stahlrohren oder Holz hergestellt sein. Fertige Stahl-Gerüstböcke sind im Fachhandel beziehungsweise Industriebedarf erhältlich und meistens in der Höhe verstellbar. Zur Höhenanpassung werden Zahnstangen, Winden oder „Rohr-In-Rohr-Systeme“ mit stabilen, unverlierbar angebrachten Steckbolzen verwendet. Handgriffe von Winden dürfen auch unter Last nicht zurückschlagen und dadurch Verletzungen verursachen. Bei der Aufstellung der Gerüstböcke ist auf eine leichte Erreichbarkeit der Einrichtungen zur Höhenanpassung während der gesamten Gerüstnutzung zu achten. Zum Abstecken der Böcke dürfen nur Original-Bolzen benutzt werden, andere Hilfsmittel wie Nägel, Moniereisen usw. sind grundsätzlich nicht geeignet.

Gerüstböcke sind auf einen waagerechten, tragfähigen Untergrund aufzustellen. Bei Arbeiten im Freien kann es erforderlich sein, den Aufstellort mit Material aufzuschütten und anschließend zu verdichten. Lastverteiler (z.B. Holzbohlen) unter den Füßen der Gerüstböcke sorgen für eine gleichmäßige Verteilung der auftretenden Kräfte in den Untergrund. Sofern seitens des Herstellers Diagonal-Verstrebungen vorgesehen sind, müssen diese gemäß der Aufbau- und Verwendungsanleitung zusätzlich montiert werden. Die Befestigung der Streben erfolgt über systemeigene Schraubkupplungen.

Gefahr durch Absturz

Für Verkehrswege gilt, dass ab einer Absturzhöhe von mehr als einem Meter ein zuverlässiger, stabiler Seitenschutz vorhanden sein muss. Hiervon abweichend gilt für Arbeitsplätze auf Baustellen ohne Absturzsicherung eine zulässige Höhe von höchstens zwei Metern. Deshalb ist auch bei Bockgerüsten bis zu einer Belaghöhe von maximal zwei Metern laut Gesetz kein Seitenschutz erforderlich. Die Unfallstatistik belegt jedoch, dass ein Seitenschutz grundsätzlich sinnvoll ist – unabhängig von der Absturzhöhe.

Betreibern von Behelfsgerüsten wird empfohlen, selbst bei geringeren Absturzhöhen auf den Seitenschutz nicht zu verzichten. Denn das individuelle Absturzrisiko für die Beschäftigten ist im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (vgl. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung) zu beurteilen.

Für die Anbringung des Seitenschutzes an Bockgerüsten gilt außerdem Folgendes: Die Geländerpfosten des Seitenschutzes sind einfach in die vorgesehenen Aufnahmen der Metallböcke einzustecken. Die Mindest-Einstecktiefe der Pfosten ist gemäß den Herstellerangaben zu berücksichtigen. Vervollständigt wird der Seitenschutz durch einen Geländer- und Zwischenholm sowie das Bordbrett. Geländer- und Zwischenholm sind gegen unbeabsichtigtes Lösen zu befestigen. Bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Behelfsgerüstes wird ein Kippen des Bordbrettes verhindert. Bordbretter sollten den Gerüstbelag um mindestens 15 Zentimeter überragen und drei Zentimeter dick sein. Sofern kein statischer Nachweis vorhanden ist, dürfen als Geländer- und Zwischenholm verwendet werden:

- bei einem Pfostenabstand bis zwei Meter: Gerüstbretter mit einem Mindestquerschnitt von 15 cm x 3 cm,
- bei einem Pfostenabstand bis drei Meter: Gerüstbretter mit einem Mindestquerschnitt von 20 cm x 4 cm

Alternativ können für den Seitenschutz ausreichend dimensionierte Stahl- oder Aluminiumrohre (z.B. Durchmesser x Wandstärke = 48,30 mm x 4 mm) verwendet werden. Ein gut ausgeführter Korrosionsschutz verhindert bei Stahlrohren zudem starke Rostnarben und vorzeitige Alterung.

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Sichere Gerüstbeläge

In der Praxis findet man leider regelmäßig Bockgerüste mit unsicheren Gerüstbelägen vor. Oft werden die Mängel wegen Unkenntnis der Mitarbeiter und / oder fehlendem Material an der Einsatzstelle verursacht. Daran zeigt sich, wie bedeutsam eine vorausschauende Einsatzplanung ist. Bei jeglichen Arbeiten ist auf die richtige Auswahl und Ausführung der frei aufliegenden Gerüstbeläge zu achten. Die Mindestabmessungen der Gerüstbohlen müssen unter Berücksichtigung der vorhandenen Lastklasse sowie der Stützweite (= horizontaler Abstand der Gerüstböcke zueinander) ausgewählt werden – vgl. untenstehende Tabelle.

Lastklasse

Breite der Gerüstbohle in cm

Dicke der Gerüstbohle in cm

zulässige Stützweite im m

3,0

4,0

5,0

1, 2, 3

20

24 und 28

1,25

1,25

1,75

2,25

2,50

2,75

4

20

24 und 28

1,25

1,25

1,75

2,00

2,50

2,50

5

20, 24 und 28

1,25

1,50

2,00

6

20, 24 und 28

1,00

1,25

1,75

Tabelle: Mindestabmessungen von Behelfs- bzw. Bockgerüsten

Die Gerüstbeläge dürfen keine Mängel aufweisen. Durch metallische Kopfbeschläge oder das Einschlagen von Wellen-Bandeisen kann das Aufreißen ihrer Stirnseiten verhindert werden. Aber selbst fehlerfreie Gerüstbeläge können ein Unfallrisiko darstellen, wenn sie nicht fachkundig verlegt werden. Wippen oder seitliches Ausweichen der Beläge ist gefährlich. Das Wippen wird verhindert, wenn in der Nähe der Auflagerung bzw. Stöße eine deutliche Bohlenüberdeckung (mind. 20 Zentimeter, beidseitig) gegeben ist. Außerdem darf der Gerüstbelag nicht mehr als 30 Zentimeter über das letzte Auflager hinausragen. Die gesamte Gerüstbreite sollte mindestens 50 Zentimeter betragen. Sofern Material auf dem Gerüstbelag gelagert wird, sollten die Lasten oberhalb der Gerüstböcke abgesetzt werden. Um gleichzeitig einen Verkehrsweg für Personen zu erhalten, ist trotz Materiallagerung ein Durchgang von mindestens 20 Zentimetern vorzusehen.

Bestimmungsgemäße Verwendung

Bockgerüste dürfen – wie grundsätzlich jedes andere Arbeitsmittel – nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Die bestimmungsgemäße Verwendung von Gerüsten ist der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers zu entnehmen. Eine Überlastung von Bockgerüsten ist auszuschließen. Deshalb sind den Beschäftigten die für die sichere Gerüstnutzung erforderlichen Informationen bereitzustellen. In der Regel erfolgt dies mithilfe von Betriebsanweisungen, die der Arbeitgeber oder dessen beauftragte Person zu erstellen hat. Betriebsanweisungen werden als Vorlage für die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung genutzt. Jede Mitarbeiter-Unterweisung ist zu dokumentieren.

Das Verändern bzw. Umbauen von Bockgerüsten durch unbefugte Personen ist verboten. Das gilt auch für

- das Absetzen von Lasten mit Hilfe von Kranen oder Hebezeugen sowie
- das Aus- und Übersteigen vom Gerüst aus auf andere Bauwerke bzw. Objekte.

Fehler im Gerüstaufbau sind seitens der Beschäftigten unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden. Dieser hat im Auftrag des Arbeitgebers für die Beseitigung des Mangels zu sorgen. Bis zur Behebung des unsicheren Zustandes ist das Gerüst zu sperren, vorzugsweise mithilfe eines deutlichen Warnhinweises. Erst nach fachkundiger Fehlerbehebung ist die Fortsetzung der Tätigkeiten wieder erlaubt. Abschließend soll nicht unerwähnt bleiben, dass alle Gerüstbauteile sorgsam transportiert und gelagert werden sollten. Dadurch bleibt die Gebrauchsdauer des Gerüstes erhalten, und das Unfallrisiko wird reduziert.

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