Auch wenn Bockgerüste im Vergleich zu anderen Gerüst-Bauformen wie beispielsweise Fassaden-, Fahr- oder Hängegerüsten verhältnismäßig einfache Baukonstruktionen sind, erfordert ihr Einsatz einigen Sachverstand. Verständlich, dass Gerüste nur von fachkundigen Personen auf-, um- und abgebaut werden dürfen. Fachkundige Personen sind z.B.
- gelernte Gerüstbau-Handwerker oder
- Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Baugewerbe und zusätzlichen Gerüstbau-Kenntnissen.
Vor der erstmaligen Verwendung von Behelfsgerüsten ist eine Sichtkontrolle durch eine „qualifizierte Person“ durchzuführen. Diese Person muss in der Lage sein, den betriebssicheren Gerüstzustand beurteilen zu können. Es wird empfohlen, die hierfür beauftragte Führungskraft durch den Arbeitgeber schriftlich zu benennen. Zu beachten ist, dass Versäumnisse beim Gerüstaufbau zu schweren Verletzungen durch Absturz oder zum Verlust der Standsicherheit des Gerüstes führen können.
Gerüstböcke aus Stahl oder Holz
Gerüstböcke können aus Stahlrohren oder Holz hergestellt sein. Fertige Stahl-Gerüstböcke sind im Fachhandel beziehungsweise Industriebedarf erhältlich und meistens in der Höhe verstellbar. Zur Höhenanpassung werden Zahnstangen, Winden oder „Rohr-In-Rohr-Systeme“ mit stabilen, unverlierbar angebrachten Steckbolzen verwendet. Handgriffe von Winden dürfen auch unter Last nicht zurückschlagen und dadurch Verletzungen verursachen. Bei der Aufstellung der Gerüstböcke ist auf eine leichte Erreichbarkeit der Einrichtungen zur Höhenanpassung während der gesamten Gerüstnutzung zu achten. Zum Abstecken der Böcke dürfen nur Original-Bolzen benutzt werden, andere Hilfsmittel wie Nägel, Moniereisen usw. sind grundsätzlich nicht geeignet.
Gerüstböcke sind auf einen waagerechten, tragfähigen Untergrund aufzustellen. Bei Arbeiten im Freien kann es erforderlich sein, den Aufstellort mit Material aufzuschütten und anschließend zu verdichten. Lastverteiler (z.B. Holzbohlen) unter den Füßen der Gerüstböcke sorgen für eine gleichmäßige Verteilung der auftretenden Kräfte in den Untergrund. Sofern seitens des Herstellers Diagonal-Verstrebungen vorgesehen sind, müssen diese gemäß der Aufbau- und Verwendungsanleitung zusätzlich montiert werden. Die Befestigung der Streben erfolgt über systemeigene Schraubkupplungen.
Gefahr durch Absturz
Für Verkehrswege gilt, dass ab einer Absturzhöhe von mehr als einem Meter ein zuverlässiger, stabiler Seitenschutz vorhanden sein muss. Hiervon abweichend gilt für Arbeitsplätze auf Baustellen ohne Absturzsicherung eine zulässige Höhe von höchstens zwei Metern. Deshalb ist auch bei Bockgerüsten bis zu einer Belaghöhe von maximal zwei Metern laut Gesetz kein Seitenschutz erforderlich. Die Unfallstatistik belegt jedoch, dass ein Seitenschutz grundsätzlich sinnvoll ist – unabhängig von der Absturzhöhe.
Betreibern von Behelfsgerüsten wird empfohlen, selbst bei geringeren Absturzhöhen auf den Seitenschutz nicht zu verzichten. Denn das individuelle Absturzrisiko für die Beschäftigten ist im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (vgl. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung) zu beurteilen.
Für die Anbringung des Seitenschutzes an Bockgerüsten gilt außerdem Folgendes: Die Geländerpfosten des Seitenschutzes sind einfach in die vorgesehenen Aufnahmen der Metallböcke einzustecken. Die Mindest-Einstecktiefe der Pfosten ist gemäß den Herstellerangaben zu berücksichtigen. Vervollständigt wird der Seitenschutz durch einen Geländer- und Zwischenholm sowie das Bordbrett. Geländer- und Zwischenholm sind gegen unbeabsichtigtes Lösen zu befestigen. Bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Behelfsgerüstes wird ein Kippen des Bordbrettes verhindert. Bordbretter sollten den Gerüstbelag um mindestens 15 Zentimeter überragen und drei Zentimeter dick sein. Sofern kein statischer Nachweis vorhanden ist, dürfen als Geländer- und Zwischenholm verwendet werden:
- bei einem Pfostenabstand bis zwei Meter: Gerüstbretter mit einem Mindestquerschnitt von 15 cm x 3 cm,
- bei einem Pfostenabstand bis drei Meter: Gerüstbretter mit einem Mindestquerschnitt von 20 cm x 4 cm
Alternativ können für den Seitenschutz ausreichend dimensionierte Stahl- oder Aluminiumrohre (z.B. Durchmesser x Wandstärke = 48,30 mm x 4 mm) verwendet werden. Ein gut ausgeführter Korrosionsschutz verhindert bei Stahlrohren zudem starke Rostnarben und vorzeitige Alterung.