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Preiskontrollen für Energieversorger bis 2012

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Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels verabschiedet. Der neue § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) konkretisiert das geltende allgemeine Missbrauchsverbot für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter.  

Das neue Gesetz erleichtert es den Behörden, Preise zu untersagen, die die Kosten unangemessen überschreiten oder erheblich höher sind als die Preise von Vergleichsunternehmen. Im Kartellverfahren tragen die Unternehmen die Beweislast für die sachliche Rechtfertigung. Die Vorschrift ist bis 2012 befristet. Verstöße können mit bis zu 1 Mio. EUR Bußgeld geahndet werden.

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